Warum nasse Plakate Autos gefährlich werden können

Mit gemischten Gefühlen fährt der Görlitzer Lutz Bähr im Stadtgebiet an den großen Werbetafeln vorbei. Vor allem bei Regen und heftigem Wind. Denn Wasser weicht die Papierplakate ab. Der Görlitzer befürchtet, dass so ein nasser Fetzen Autofahrern auf die Frontscheibe fliegen könnte. An die Folgen will der SZ-Leser nicht denken und fragt, wer sich um dieses Problem kümmert.
Wenn nasse Papierfetzen durch die Gegend fliegen
Die Antwort darauf weiß die Görlitzer Stadtsprecherin Juliane Zachmann: "Für die Beseitigung von abgeweichten Plakaten ist der Betreiber der Werbeanlage nach dem Verursacherprinzip verantwortlich." Das heißt aber nicht, dass sich die Stadt darum nicht kümmert. Über den städtischen Mängelmelder und über Mitteilungen von Bürgern weiß man im Rathaus meistens schnell, wo die Plakatfetzen hängen. Auch von dem Fall in der Girbigsdorfer Straße, den Lutz Bähr beschreibt, weiß das Ordnungsamt.
Abgelöste Plakate werden den städtischen Vollzugsbediensteten in der Regel zeitnah bekannt, weil sie mit offenen Augen in der Stadt unterwegs sind. Für Großwerbetafeln auf städtischem Grund und Boden hat der Städtische Betriebshof einen Dauerauftrag zur regelmäßigen Kontrolle, damit die Regelungen des Vertrages mit den Betreibern der Tafeln durchgesetzt werden können.
Fünf Tage Zeit, das Problem zu lösen
Damit abgelöste Plakate zeitnah entfernt werden, gibt es mit den Betreibern der Großwerbetafeln auf städtischem Boden eine vertraglich vereinbarte Reaktionszeit. "Die Firma ist zur Mängelbeseitigung innerhalb von fünf Werktagen verpflichtet, wenn die Stadt Görlitz den Standort mit Foto, Tag und Art des Mangels benennt", erklärt Frau Zachmann. Die Stadt ist berechtigt, das Problem selbst zu lösen, wenn der Vertragspartner nicht reagiert. Die Kosten dafür trägt dann aber der Vertragspartner.
In der Vergangenheit war die Haltbarkeit des Klebers bei Gesprächen mit den Vertragspartnern bereits mehrfach Thema. "In welcher Form der Werbende eine Garantie für die Haltbarkeit des Plakates von der Plakatfirma erhält, ist uns nicht bekannt", sagt die Sprecherin. Insofern gibt die Stadt auch keine Mindesthaltbarkeit für Plakate vor. Ziel des Rathauses sei ein jederzeit ordentliches Erscheinungsbild der Großwerbetafeln. Ähnlich ist die Verfahrensweise bei Werbeanlagen auf privaten Flächen. "Auch hier werden die Betreiber zur zeitnahen Beseitigung der Verunreinigungen aufgefordert", erklärt Frau Zachmann.