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Messerattacke in Görlitzer Straßenbahn: Prozess beginnt am Landgericht

Mehrmals stach ein 17-Jähriger auf einen Mann in der Straßenbahn in Görlitz ein. Dann stieg er aus, dachte das Opfer werde verbluten. Jetzt steht er vor Gericht.

Von Carla Mattern
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Am Landgericht Görlitz wird jetzt dem Jugendlichen der Prozess gemacht, der mit einem Messer mehrmals auf einen Mann in der Görlitzer Straßenbahn eingestochen hatte.
Am Landgericht Görlitz wird jetzt dem Jugendlichen der Prozess gemacht, der mit einem Messer mehrmals auf einen Mann in der Görlitzer Straßenbahn eingestochen hatte. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Am kommenden Donnerstag beginnt am Landgericht in Görlitz ein Prozess, bei dem es um die Messerattacke in der Straßenbahn im vergangenen Herbst geht. Angeklagt ist ein Jugendlicher wegen versuchten Totschlags. Das teilt ein Sprecher des Landgerichts Görlitz mit.

Zur Tatzeit war der Angeklagte 17 Jahre alt. Ihm wird zur Last gelegt, in der Straßenbahnlinie 1 an der Haltestelle Demianiplatz in Görlitz einem in der Straßenbahn sitzenden Geschädigten zunächst zwei Faustschläge in das Gesicht versetzt zu haben. Anschließend habe er mit einem Butterflymesser in sehr kurzem Rhythmus und mit hoher Intensität auf den Hals und den Oberkörper des Geschädigten eingestochen, so ein Sprecher des Görlitzer Landgerichts. Der Vorfall ereignete sich am 24. Oktober vergangenen Jahres gegen 21 Uhr.

Bei dem Versuch, die Stiche abzuwehren, wurde der Geschädigte mit einem Stich am Oberschenkel verletzt. Insgesamt habe der Geschädigte fünf Stichverletzungen erlitten, so der Landgerichtssprecher. Als die Straßenbahn abgefahren sei, habe der Angeklagte in der Annahme, der Geschädigte werde nun verbluten, die Straßenbahn verlassen.

Der angeklagte Görlitzer sitzt seit dem 26. Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten versuchten Totschlag zur Last. Bei jugendlichen Tätern gelten nicht die Strafrahmen des Strafgesetzbuches, sondern die Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes, das als schärfste Sanktion eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. Die Jugendkammer hat bis zum 24. Mai 2024 weitere fünf Fortsetzungstermine angesetzt. Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich.