Weil er keine Maske aufsetzt, bekommt ein Görlitzer Unternehmer kein Bargeld bei der Sparkasse. Mit diesem Fall setzt sich gerade der Zittauer Anwalt Torsten Mengel auseinander. Der Unternehmer benötigt fürs Geschäft eine mehr oder weniger größere Summe Bargeld, kann sie aber nicht abheben. "Unser Mandant hat ein ärztliches Attest. Er muss keine Maske aufsetzen. Aber das wird von der Sparkasse nicht anerkannt", so Torsten Mengel.
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