SZ + Görlitz
Merken

Kreis Görlitz verliert erneut vorm Verwaltungsgericht

Im Streit mit dem Jugendring Oberlausitz zieht das Görlitzer Landratsamt zum zweiten Mal den Kürzeren und steht vor einem Scherbenhaufen.

Von Sebastian Beutler
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
So demonstrierten Mitarbeiter des Jugendrings Oberlausitz im Juni vor dem Görlitzer Landratsamt.
So demonstrierten Mitarbeiter des Jugendrings Oberlausitz im Juni vor dem Görlitzer Landratsamt. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Der Landkreis Görlitz hat vor dem Verwaltungsgericht Dresden eine neuerliche Niederlage hinnehmen müssen. Und erneut gegen den Jugendring Oberlausitz.

So muss der Landkreis dem Verband 40.000 Euro überweisen. Damit gestaltet der Jugendring Oberlausitz die Jugendverbandsarbeit im Landkreis Görlitz. Der Kreis hatte den Zuschlag an den Jugendring verwehrt, der sich auf eine Ausschreibung hin als einziger Verband beworben hatte.

Aus Sicht des Kreis-Jugendamtes erfüllte der Jugendring nicht die inhaltlichen Vorgaben des Landkreises für diese Aufgabe. Zweimal hatte der Jugendhilfeausschuss des Kreises darüber diskutiert und zweimal auch so entschieden. Der Ausschuss tagt in aller Regel unter Leitung von Landrat Bernd Lange (CDU). Stattdessen wollte der Kreis nun auf andere Träger zugehen und sie ermuntern, sich mit Projekten für die Jugendverbandsarbeit zu bewerben. Die 40.000 Euro wollte der Kreis nicht einsparen, sondern unabhängig vom Jugendring der Jugendverbandsarbeit zugutekommen lassen.

Verwaltungsgericht: Jugendring muss Zuschlag erhalten

Das Verwaltungsgericht Dresden aber sieht die Sache ganz anders, wie seine erste Kammer in einer Entscheidung am Mittwoch deutlich machte. Demnach muss der Landkreis die Jugendverbandsarbeit fördern. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Ein Anspruch des Jugendrings auf Förderung bestehe, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtes am Donnerstag, weil dieser das einzige Angebot zur Erbringung der entsprechenden landkreisweiten Leistung abgegeben habe.

Dass in diesem Angebot nicht alle Vorstellungen des Kreises aufgenommen worden waren, reicht als Ablehnungsgrund nicht. Das Gesetz fordere die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens, erklärt das Gericht. "Mit der Bindung der Förderung an die vom Landkreis einseitig definierten Förderinteressen greife dieser in die gesetzlich geschützte Autonomie der Jugendverbände ein." Der Jugendring könne nicht über die Gewährung oder Versagung von Fördermitteln dazu gezwungen werden, seine Verbandsarbeit nach den Vorstellungen des Landkreises zu gestalten.

Der Kreis muss nun entscheiden, ob er binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegt.

Es ist bereits der zweite Erfolg des Jugendrings vor Gericht innerhalb weniger Wochen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht den Landkreis mit einer einstweiligen Anordnung auferlegt, dem Jugendring mindestens 90 Prozent der Fördergelder für seine Jugendsozialarbeit zu überweisen. Der Kreis hatte die Überweisung gestoppt, weil er ungeklärte finanzielle Probleme beim Verein sah.

Kreis darf Vereine finanziell nicht im Regen stehen lassen

Gegen diesen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts legte der Kreis keinen Widerspruch ein. Rechtsamtsleiter Karl Ilg nahm die Entscheidung des Gerichtes zuletzt zum Anlass, die Vereinsförderung im Kreis generell infrage zu stellen. So seien künftig Abschlagszahlungen ohne einen beschlossenen Haushalt nicht mehr möglich. Das würde aber dazu führen, dass Vereine praktisch immer in Vorleistung gehen müssten - ohne Sicherheit, die Fördergelder zu einem späteren Zeitpunkt auch zu erhalten. Dieses Risiko aber kann kein Verein eingehen.

So erklärt nun auch der Rechtsvertreter des Jugendrings, der Dresdner Anwalt Hans-Walter Forkel: Der Landkreis kann das Risiko nicht auf die freien Träger abwälzen, das wäre grob rechtswidrig. Bei der Jugendhilfe handele es sich um eine öffentliche Pflichtaufgabe, zu deren Erfüllung sich der Landkreis Träger der freien Jugendhilfe bedient. Diese Vereine oder Verbände müssten ab Beginn des Jahres vom Landkreis finanziell ausreichend ausgestattet werden, um diese Aufgabe auch erfüllen zu können.