An der Altstadtbrücke in Görlitz darf auch in diesem Jahr zu Silvester kein Feuerwerk gezündet werden. Diese Polizeiverordnung gilt im Bereich Altstadtbrücke, Uferstraße, Hotherstraße, Neißstraße und Bei der Peterskirche, teilt Rathaus-Sprecherin Sylvia Otto mit.
Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 22 Uhr, bis Januar, 2 Uhr. Wer dagegen verstößt, so kündigt das Görlitzer Rathaus an, dem werden die Raketen und Feuerwerke abgenommen. Außerdem droht für diese Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro.
Außerhalb dieser Straßen und Plätze kann demnach böllern, wer noch Restbestände zu Hause hat. Denn die Ausgangsbeschränkung wurde für Weihnachten und Silvester aufgehoben. "Dass Böller verwendet werden, die vorhanden sind, wird man nicht verhindern können", so Sylvia Otto.
Ein Böllerverbot an markanten Straßen und Plätzen gab es in Görlitz bereits in den vergangenen Jahren, weil Feuerwerke in diesem Bereich ausgeartet waren und zu Unruhe geführt hatten. In diesem Jahr erinnert die Stadt im Zusammenhang mit dem Verbot noch ein weiteres Mal an das dramatische Corona-Infektionsgeschehen im Landkreis. Während der Weihnachtsfeiertage werde der Höhepunkt der momentanen zweiten Welle erwartet. Die Kliniken arbeiten am Limit, Intensivplätze seien ausgelastet.
OB Octavian Ursu appelliert daher dringend zu Umsicht und Verantwortungsbewusstsein: "Um die Überlastung des Gesundheitssystems und einen weiteren Anstieg der Infektions- und Todeszahlen zu verhindern, ist eine drastische Reduzierung von Kontakten und die Vermeidung von Risiken, die zu Verletzungen und Unfällen führen können, unabdingbar." Er bittet die Görlitzer, in dieser Ausnahmesituation ganz auf Feuerwerk zu verzichten und alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte zu vermeiden. (SZ)
Hingegen wurde am Donnerstag im Stadtrat eine gemeinsame Beschlussvorlage der CDU und Bürger für Görlitz (BfG) zu einem Feuerwerksverbot rund um den Görlitzer Tierpark von der Tagesordnung genommen, da aufgrund des Verkaufsverbots von Böllern die Lage dieses Jahr wohl entspannt bleiben werde. Zum Schutz der Wildtiere wollten die Fraktionen durchsetzen, dass im Umkreis von 200 Metern weder Böller noch Feuerwerk abgefeuert werden darf. Dies solle ganzjährig gelten.