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Gottleubaer will Tempolimit einklagen

Gunter Meyer kämpft seit 2016 für eine entschleunigte Giesensteiner Straße. Bisher sind nur die Behörden langsam.

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© Norbert Millauer

Von Heike Sabel

Bad Gottleuba. Die Giesensteiner Straße in Gottleuba hat schon viel mitgemacht. Sie war Unfallquelle bei Nässe und wurde abgefräst. Das Ortseingangsschild wurde in Richtung Stadt verschoben. Damit werden die Kinder von der Thomas-Müntzer-Siedlung, wenn sie entlang der Straße zum Bus laufen müssen, nun von Autos mit 100 km/h überholt. Und dann wurde innerorts 2012 auch noch die 40 km/h-Beschränkung aufgehoben. Sie gilt seither nur noch zwischen dem Kirchberg und der Gersdorfer Straße.

Nach der Sanierung der Giesensteiner Straße im Herbst ist die Rennstrecke nun wieder frei, sagt Gunter Meyer. Er hat sich im Namen auch anderer Bewohner der Giesensteiner Straße 19 bis 28 deshalb schon 2016 an das Landratsamt gewandt. Die Anwohner wollen ihre 40 km/h zurück und das Ortseingangsschild an seine alte Stelle. Das Landratsamt sieht für all das keine Notwendigkeit. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung gibt es keinen sachlichen Grund, und das Schild hänge mit der Bebauung zusammen. Die aber hat sich in all den Jahren vor dem Platzwechsel nicht geändert. Das Unverständnis damals wie heute ist bei Anwohnern und Stadt groß.

Der Landkreis hält dagegen: kein Unfallschwerpunkt, keine massiven Rasereien. Nach der Straßenverkehrsordnung bestehen sehr hohe Hürden für eine Geschwindigkeitsbeschränkung, sagt das Landratsamt. Meyer widersprach. Er führte unter anderem aus zwei Geschwindigkeitskontrollen einmal 90 km/h und einmal 120 km/h an. Diese Aussagen habe er von einem Kontrolleur des Ordnungsamtes.

Im Notfall durch alle Instanzen



Nach reichlich vier Monaten hat Meyer noch immer keine Antwort auf seinen Widerspruch und sprich eine „offizielle Beschwerde wegen Unterlassung aus“. Eine vorgeschriebene Frist für die Beantwortung gibt es nicht, sie sollte innerhalb angemessener Zeit erfolgen. Vier Monate erscheinen Meyer jedoch durchaus angemessen. Da der Landkreis bei seiner Entscheidung bleibt, liegt der Widerspruch bei der nächsthöheren Behörde, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr. „Die Argumente werden nun zunächst geprüft“, hieß es vor wenigen Tagen von dort. Mehr könne noch nicht gesagt werden.

Gunter Meyer jedoch hat am gleichen Tag Post von der Behörde erhalten. Ihm wird klar gemacht, sein Widerspruch hat keine Aussicht auf Erfolg. Es wird ihm also empfohlen, ihn zurückzunehmen. Wenn nicht, erhält Meyer einen Bescheid, gegen den er dann vor dem Verwaltungsgericht klagen kann.

Die einzige Möglichkeit, die das Landratsamt sieht, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Meyer ist damit nicht zufrieden. Er sagt am Montag: „Ich habe allen Behörden mitgeteilt, dass aller Schriftverkehr seit 2016 inhaltlich voll bestehen bleibt.“

Meyer hat den Behörden vorgeschlagen, sich zu einem Termin vor Ort zu treffen. „Man sollte doch denken, dass eine Behörde auch mal eine Fehlentscheidung revidieren kann, dadurch entsteht weiß Gott kein Gesichtsverlust.“ Noch immer hofft Meyer auf eine Lösung. Im Notfall geht er dafür durch alle Instanzen. „Woanders geht es doch auch“, sagt er.