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Keine Einbahnstraßen zum Totensonntag

Auf dem Friedhof in Großenhain gilt wie überall Abstand. "Wir können nur an die Leute appellieren, sich daran zu halten", sagt die Verwaltung.

Von Thomas Riemer
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Kerstin Söhnel ist Mitarbeiterin der Großenhainer Friedhofsverwaltung. Totensonntag und Bestattungen sind Themen, die hier für Fragen sorgen - aber klare Antworten bekommen.
Kerstin Söhnel ist Mitarbeiterin der Großenhainer Friedhofsverwaltung. Totensonntag und Bestattungen sind Themen, die hier für Fragen sorgen - aber klare Antworten bekommen. © Kristin Richter

Großenhain. Marianne Zeigler ist verunsichert. Im thüringischen Schmalkalden wohnt die 57-Jährige, zu Sachsen hat sie eigentlich nur einen einzigen Bezug: Hier liegen ihre Eltern begraben, genauer: auf dem Großenhainer Friedhof. "Schmalkalden ist weit weg für uns, aber zum Totensonntag -  wenigstens dann - fahren wir jährlich nach Sachsen", sagt sie mit ein bisschen traurigem Unterton. 

Doch die aktuellen Verordnungen zum Corona-Schutz werfen nicht nur bei ihr Fragen auf. Dürfen am Totensonntag und auch eine Woche zuvor beim Volkstrauertag Friedhöfe überhaupt so ohne Weiteres betreten werden? Gibt es zahlenmäßige Einschränkungen oder ein vorgegebenes Wegenetz? 

Kerstin Söhnel, Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung in Großenhain, kann beruhigen. Natürlich werde der Friedhof am 22. November geöffnet sein. Laut  sächsischer Allgemeinverfügung, wonach "der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn Personen gestattet" ist. "Wir können nur an die Leute appellieren, sich daran zu halten", sagt Kerstin Söhnel. 

Hier sei ganz viel Eigenverantwortung nötig. Denn für viele Menschen ist dieser Tag eben auch ein traditioneller Treff, um beim Spaziergang auf dem Friedhof ins Gespräch mit Nachbarn, Bekannten oder Arbeitskollegen zu kommen. Darauf sollte man diesmal besser verzichten. Vielleicht hat man auch die Möglichkeit, an einem anderen Tag „um den Totensonntag herum“ den Friedhof zu besuchen und in Ruhe zu gedenken. 

So oder so: "Es wird ein besonderer Totensonntag, an dem jeder gefordert ist", sagt Kerstin Söhnel. Das schließt die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ein. Pflicht ist das prinzipiell beim Betreten der Außenverkaufsstände am Eingang und beim Unterschreiten des Mindestabstandes. Den Besuchern jedoch ein "Wegenetz" vorzugeben, hält Kerstin Söhnel für nicht realisierbar. "Unser Friedhof ist riesig, ich kann mir nicht vorstellen, wie so etwas zu regeln wäre", sagt sie.

Dass Friedhöfe inklusive der dortigen Bestattungen zu den sensibelsten Orten gehören - das ist ein Thema, das alle Beteiligten seit dem ersten Corona-Lockdown im März mehr denn je spüren. Nicht immer sofort plausibel erklärbare Verordnungen sorgten für Unsicherheit und Fragen. Wie viele Menschen dürfen zur Trauerfeier und unter welchen Bedingungen? In Großenhain gibt es dafür längst klare Aussagen. "In die Trauerhalle dürfen 20 Menschen", erklärt Kerstin Söhnel. Es gelte Maskenpflicht.

 Normalerweise befinden sich etwa 70 Sitzplätze in der Halle. Doch man habe die Kapazität entsprechend verringert, um den Mindestabstand von anderthalb Metern einzuhalten. Wenn mehr als 20 Trauergäste kommen, steht der Vorplatz zur Verfügung - mit extra Mikrofonanlage, aber auch mit besonderen Vorsorgeregeln. Maske zu tragen wird empfohlen, "auch auf dem Weg zum Grab", so Kerstin Söhnel. 

Zudem werde schon seit Frühjahr die Praxis der Kontaktnachverfolgung realisiert. Bis Ende Oktober war es ein "Kann",  jetzt ist es ein Muss, vor der Trauerfeier seine persönlichen Daten zu hinterlegen. Das zu kontrollieren, ist natürlich eine diffizile Sache. Die jeweiligen Bestattungsunternehmen sind angehalten, unter Achtung der Pietät ein Auge darauf zu werfen. Etwaigen Einschränkungen der Teilnahme an einer Trauerfeier erteilt Kerstin Söhnel eine deutliche Absage. "Jeder Verstorbene ist oder war eine Persönlichkeit und verdient die entsprechende Würde", sagt sie. 

Marianne Zeigler ist inzwischen befriedet. "Wenn ich nach Sachsen reisen darf, komme ich am 22. November", sagt sie. "Ohne mulmiges Gefühl", fügt die Thüringerin hinzu. "Es ist ein Tag, auf den ich Wert lege."

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