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Großenhain: BGH bestätigt Kaufland-Urteil

Vor einem Jahr war ein Einbrecher zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Einspruch wurde jetzt in Karlsruhe verworfen.

Von Thomas Riemer
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Das legendäre "Loch" im Großenhainer Einkaufszentrum auf der Riesaer Straße: Hier soll Marko S. mit einem Komplizen eingestiegen sein.
Das legendäre "Loch" im Großenhainer Einkaufszentrum auf der Riesaer Straße: Hier soll Marko S. mit einem Komplizen eingestiegen sein. © Foto: Thomas Riemer

Großenhain/Karlsruhe. Marko S. bleibt in Haft und muss die gegen ihn verhängte Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten absitzen. Außerdem bleibt eine vom Landgericht Dresden angeordnete sogenannte Einziehung Wertersatz in Höhe von 121.750 Euro bestehen. Genau jene Summe soll S. - wahrscheinlich mit zwei noch unbekannten Mittätern - in der Nacht vom 5. zum 6. September 2020 nach dem Aufschneiden eines Geldautomaten im Eingangsbereich des Großenhainer Kauflands auf der Riesaer Straße erbeutet haben. Ebenso wird ein Werteinzug bei einer Bekannten des Täters erfolgen in Höhe von 30.000 Euro. Dieses Geld hatte S. ihr wenige Wochen nach der Tat gegeben.

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