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Großenhain: BGH bestätigt Kaufland-Urteil

Vor einem Jahr war ein Einbrecher zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Einspruch wurde jetzt in Karlsruhe verworfen.

Von Thomas Riemer
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Das legendäre "Loch" im Großenhainer Einkaufszentrum auf der Riesaer Straße: Hier soll Marko S. mit einem Komplizen eingestiegen sein.
Das legendäre "Loch" im Großenhainer Einkaufszentrum auf der Riesaer Straße: Hier soll Marko S. mit einem Komplizen eingestiegen sein. © Foto: Thomas Riemer

Großenhain/Karlsruhe. Marko S. bleibt in Haft und muss die gegen ihn verhängte Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten absitzen. Außerdem bleibt eine vom Landgericht Dresden angeordnete sogenannte Einziehung Wertersatz in Höhe von 121.750 Euro bestehen. Genau jene Summe soll S. - wahrscheinlich mit zwei noch unbekannten Mittätern - in der Nacht vom 5. zum 6. September 2020 nach dem Aufschneiden eines Geldautomaten im Eingangsbereich des Großenhainer Kauflands auf der Riesaer Straße erbeutet haben. Ebenso wird ein Werteinzug bei einer Bekannten des Täters erfolgen in Höhe von 30.000 Euro. Dieses Geld hatte S. ihr wenige Wochen nach der Tat gegeben.

Vor genau einem Jahr war das Urteil in Dresden gesprochen worden, doch der Angeklagte legte seinerzeit Einspruch ein. Der ist nun vom Tisch. "Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 17. Januar 2023 verworfen", bestätigte jetzt Dr. Kai Hamdorf, Pressesprecher und Richter am BGH, auf Anfrage von Sächsische.de.

Der Prozess gegen Marko S. am Landgericht Dresden hatte sich Anfang 2022 über insgesamt acht Verhandlungstage hingezogen. Staatsanwaltschaft und der Vorsitzende Richter waren letztlich zu dem Urteil gelangt, dass die Gesamtheit vorliegender Indizien eindeutig dafür spreche, dass Marko S. zum Tatzeitpunkt vor Ort in Großenhain war. Dazu gehörten sein Vorstrafenregister, sein großzügiger Umgang mit Bargeld trotz nicht vorhandenen Arbeitseinkommens sowie eine auf einer Trennscheibe gefundene DNA-Spur des Angeklagten. Sie war nach der Tat im Großenhainer Einkaufszentrum von Ermittlern aufgefunden und analysiert worden.

Marko S. hatte während des gesamten Prozessverlaufs geschwiegen. Seine beiden Verteidiger hatten immer wieder versucht, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Unter anderem luden sie mehrere Zeugen, die beweisen sollten, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht in Großenhain, sondern bei einem Musikfestival in Landsberg bei Halle war. Der Vorsitzende Richter wertete dies als Versuch, Marko S. ein Alibi zu verschaffen – allerdings seien die Aussagen von mindestens fünf der besagten Zeugen zweifelhaft. Der Vorsitzende Richter jedenfalls zeigte sich in der Urteilsbegründung "überzeugt, dass der Angeklagte nicht in Landsberg war".