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Großenhain: Wird es künftig einen Stellvertreter des OB geben?

Nach dem angekündigten Rückzug von Tilo Hönicke wird die Stelle des Beigeordneten des Großenhainer Oberbürgermeisters frei. Wie ist aber die Nachfolge geregelt?

Von Thomas Riemer
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Tilo Hönicke geht im Herbst in den Ruhestand. Doch wer tritt an seine Stelle?
Tilo Hönicke geht im Herbst in den Ruhestand. Doch wer tritt an seine Stelle? © Kristin Richter

Großenhain. Offiziell noch bis 2026 dauert die Periode, in der Tilo Hönicke den Posten eines Beigeordneten des Oberbürgermeisters hat und damit dessen hauptamtlicher Stellvertreter ist. Doch nachdem er vor reichlich einem Monat angekündigt hat, Ende September in den Ruhestand zu gehen, ist sowohl dieser Posten als auch der des Leiters des Geschäftsbereichs Bau im Großenhainer Rathaus vakant.

Wie aber wird nun die Nachfolge geregelt? Laut Sächsischer Gemeindeordnung muss eine Stadt in der Größenordnung wie Großenhain nicht zwingend einen Beigeordneten haben. Theoretisch ist es aber möglich.

"Derzeit wird eine Vorlage für den Stadtrat zur Entscheidung erarbeitet, die einen Verfahrensvorschlag enthalten wird", heißt es dazu auf Anfrage von Sächsische.de aus dem Rathaus. Letztlich entscheide der Stadtrat, ob die Stelle eines Beigeordneten neu ausgeschrieben wird.

Anders ist es bei der Stelle des Geschäftsbereichsleiters Bau. Sie "kann sowohl intern als auch extern ausgeschrieben werden", bestätigt Stadtsprecherin Diana Schulze. Eine Ausschreibung wird ihren Angaben zufolge im ersten oder zweiten Quartal 2024 anvisiert.