Großenhain/Thiendorf. Die Stadt Großenhain und die Gemeinde Thiendorf mussten ihre Zweckvereinbarung von 2021 für Vollstreckungsaufgaben neu fassen und beschließen. In der Begründung heißt es, dass die Arbeitsaufgaben Thiendorfs vor der Übertragung der Vollstreckung nach Großenhain konkreter geregelt werden. Es handelt sich laut Stadtverwaltung um einen Aktualisierungsprozess im beiderseitigen Einvernehmen.
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Zudem wurde jetzt vereinbart, dass die Gebühr von 50 Euro pro Stunde jährlich entsprechend dem Aufwand angepasst werden kann. Die erste Zweckvereinbarung wurde vor zwei Jahren geschlossen. Mittlerweile übernimmt Großenhain diese Aufgaben auch für andere Gemeinden wie Glaubitz. Man ging bei Thiendorf von jährlich etwa zehn Fällen aus. 2022 hat Großenhain 19 Vollstreckungsfälle für die Gemeinde Thiendorf übernommen. (SZ/krü)