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Großenhain: Wenn der Stinkefinger vor dem Kadi landet

Eine Wutgeste gegenüber seinem Nachfolger bringt einen geschiedenen Mann auf die Anklagebank – dort offenbart sich ein regelrechtes Beziehungsdrama.

Von Manfred Müller
 3 Min.
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Der Stinkefinger gilt nicht nur im Straßenverkehr als Beleidigung - und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen.
Der Stinkefinger gilt nicht nur im Straßenverkehr als Beleidigung - und kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. © Claudia Hübschmann

Großenhain. Wer war – besonders beim Autofahren – noch nicht versucht, einem rücksichtslosen Verkehrsteilnehmer den ausgestreckten Mittelfinger zu zeigen? Deshalb ignoriert man die Wutgeste in der Regel, wenn man von einem unfreundlichen Zeitgenossen damit bedacht wird. Aber der "Stinkefinger" erfüllt den Tatbestand der Beleidigung, und kann durchaus mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Natürlich braucht es dafür gerichtsfeste Belege, und die sind im Falle von Sören F. (Name geändert) vorhanden.

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