Böhla Bahnhof/Großenhain. Wenn noch nichts klar ist, steht eines schon mal fest: Wenn diejenigen, welche getan haben, was die Polizei nun umfangreich untersuchen wird, ermittelt werden, können sie sich auf einiges gefasst machen. Bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug und eine saftige Geldstrafe würden laut Strafgesetzbuch (StGB) auf die unsachgemäße Entsorgung des Gefahrengutes stehen. "Ich bin absolut fassungslos, dass so eine große Anzahl einfach bei uns in der Gemeinde abgelegt wird", bekennt Manuela Gajewi und schüttelt den Kopf.
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