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Es gibt ein Recht auf Nichtwissen 

Es ist zu respektieren, wenn sie einfach nur guter Hoffnung sein wollen, meint Redakteurin Stephanie Wesely.

Von Stephanie Wesely
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Nutzwerk-Redakteurin: Stephanie Wesely
Nutzwerk-Redakteurin: Stephanie Wesely ©  SZ-Montage

Die gute Hoffnung und freudige Erwartung vieler Schwangerer weicht schnell der Angst. Denn bereits beim ersten Arztbesuch bekommen sie eine Liste mit Selbstzahlerleistungen ausgehändigt, die ihnen suggeriert, ab jetzt ein Problemfall zu sein.

Doch je mehr Tests auf den Markt kommen, umso höher werden auch die Ansprüche der Eltern auf ein „normgerechtes“ Kind. Untersuchungen abzulehnen, gilt bei vielen schon als fahrlässig, weil sich „so etwas“ noch verhindern lässt. Die Wirklichkeit sieht anders aus, denn erstens sind die Untersuchungen nicht hundertprozentig, zweitens ermitteln sie nur eine statistische Wahrscheinlichkeit, ob eine genetische Abweichung vorliegt. Über das Ausmaß der Abweichung gibt es ebenso wenig Aussagen.

Alle werdenden Eltern wünschen sich ein gesundes Kind. Das ist ganz selbstverständlich. Wenn die Wissenschaft immer bessere Angebote machen kann, ist das ein Fortschritt. Doch damit erhöht sich auch der Druck, der auf den Familien lastet. Es ist sehr zu begrüßen, wenn Pränatalmediziner vorgeburtliche Tests nicht unkritisch und ohne fachkundige Beratung empfehlen.

Schwangere müssen auch immer noch ein Recht auf Nichtwissen haben dürfen. Es ist zu respektieren, wenn sie einfach nur guter Hoffnung sein wollen.

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