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Haftnachschlag für Bandenmitglied

Der 30-jährige Fahrer der Riesaer „Gummibärenbande“ soll noch weitere Jahre im Gefängnis bleiben. Doch nicht nur das.

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© Symbolfoto: dpa

Von Stephan Klingbeil

Riesa/Dresden. Er hatte keinen Führerschein, lieferte sich aber wilde Verfolgungsjagden mit der Polizei. Robert L. war der Fahrer der sogenannten „Gummibärenbande“, die über Jahre von Riesa aus auch jenseits von Sachsen etliche Straftaten beging (SZ berichtete). Der 30-Jährige fuhr mit Fluchtautos Komplizen nach Einbrüchen weg von Tatorten.

Nachdem die meisten der sechs Bandenmitglieder bereits langjährige Haftstrafen erhalten hatten, wurde nun auch Robert L. verurteilt. Die Große Kammer am Landgericht Dresden verurteilte den mehrfach vorbestraften Deutschen zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis. Dabei zog sie eine weitere achtmonatige Haftstrafe mit ein, die der Mann im Vorjahr bekam.

Der Angeklagte sitzt bereits seit 22 Monaten hinter Gittern – wegen Bewährungsverstößen, Verurteilungen und aufgrund der jetzigen Untersuchungshaft. Nun soll er einen satten Nachschlag bekommen.

Das Gericht hielt den geständigen Riesaer für schuldig des schweren Bandendiebstahls und der gefährlichen Körperverletzung. Auch habe er einen VW Tiguan angezündet, um DNA-Spuren zu verwischen. Schließlich lieferte er sich im Oktober 2015 in Niedersachsen eine 45-minütige Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der nur durch Zufall niemand verletzt wurde.

Da der Mann über viele Jahre drogensüchtig war – teils ein Gramm Crystal täglich – und er trotz zwei zunächst erfolgreicher Therapien und nach einem abgebrochen Entzug rückfällig wurde, traf die Kammer noch eine weitere Entscheidung. Robert L. muss in den Maßregelvollzug.

Das bedeutet, dass er nach mindestens acht Monaten verbüßter Haft in einer geschlossenen Entziehungsanstalt therapiert werden soll. Genau das hatte der Angeklagte vorab nicht gewollt. Er bat die Kammer darum, darauf zu verzichten. Er bräuchte nicht noch eine Therapie: „Ich habe mein Leben durch Drogen bestimmen lassen, aber seit ich verhaftet worden bin, habe ich nachweislich keine mehr genommen.“

Die Kammer verwies indes auf die vielen Straftaten. Es bestehe aufgrund seiner Drogenvergangenheit eine Rückfallgefahr. Die Gesellschaft müsse geschützt werden. Der Angeklagte sei Teil einer Organisation gewesen, die über Jahre mit „hoher krimineller Energie und im großen Stil“ vorgegangen sei. Die sich gegenseitig schützte und es den Ermittlern sehr schwer machte. Die Verteidigung hielt maximal 4,5 Jahre Gefängnis für angemessen, die Staatsanwaltschaft hatte 5,5 Jahre Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.