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Haftstrafe im Prozess um totes Baby

Eine 26-Jährige aus Dohna soll ihr Neugeborenes getötet haben. Der Prozess ging nun mit einer milden Strafe zu Ende.

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© ronaldbonss.com

Von Stephan Klingbeil

Dohna. Als sich ihre Badewanne am Abend des 26. März 2015 mit Blut färbte, konnte Susanne B. nicht mehr leugnen, dass sie erneut schwanger war. Gegenüber ihrer Mutter, ihrem Partner, gegenüber den Jugendamtsarbeitern und Kindergartenerzieherinnen stritt die Frau lange ihre vierte – ungeplante – Schwangerschaft ab. Mit Erfolg.

In diesem Haus in Dohna wurde das tote Baby gefunden.
In diesem Haus in Dohna wurde das tote Baby gefunden. © Marko Förster

Doch das Jugendamt blieb hartnäckig. Bei einem Termin am Familiengericht in Pirna versicherte sie, sie würde sich doch zeitnah und umfassend von einem Frauenarzt untersuchen lassen. Gericht und Jugendamt sahen keine weiteren Maßnahmen für erforderlich. Dass die Frau offenbar unter Drogen stand, habe niemand bemerkt. Den ganzen Tag über habe sie Crystal genommen, sagt sie. Kurz vor der heimlichen Geburt ihrer Tochter Emma im März 2015 mehr konsumiert als sonst.

Ein paar Stunden nach dem Gerichtstermin hatte die Dohnaerin starke Schmerzen, ließ sich in ihrer Wohnung die Wanne ein. Dann floss Blut. Susanne B. ließ das Wasser ab, füllte die Badewanne erneut – und schloss die Tür ab. Dann kam die kleine Emma zur Welt. Wenig später war das neugeborene Mädchen tot.

Fünf Tage später fand die Polizei dann nach einer Hausdurchsuchung nach einem Hinweis der Mutter das tote Kind in einer Tasche auf dem Dachboden des Mehrfamilienhauses. Die Frau wurde verhaftet, ihre drei Kinder in Betreuungseinrichtungen untergebracht. Der geständigen 26-Jährigen wurde seit Februar am Landgericht Dresden der Prozess gemacht (SZ berichtete). Nach sechs Verhandlungstagen ist am Donnerstag das Urteil gefällt worden.

Drei Jahre ins Gefängnis

Die Angeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt – wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen. Die gelernte Verkäuferin sei schuldig am Tod ihres kurz nach seiner Geburt verstorbenen Säuglings. Die Erste Strafkammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr und acht Monaten Haft für angemessen. Gegenüber der SZ erklärte Rechtsanwältin Marina Meissner kurz nach dem Prozess, dass ihre Mandantin das Urteil annehmen will.

Die Angeklagte sitzt bereits seit fast einem Jahr in Haft, wo sie nach Angaben des Gerichts mehrere Übergriffe von anderen Gefängnisinsassinnen habe hinnehmen müssen. Nun soll sie rund zwei weitere Jahre hinter Gittern bleiben und im Anschluss an ihre Haftstrafe eine Therapie wegen ihrer Drogenprobleme in Angriff nehmen.

Das Urteil erscheint milde. Im Vergleich zu anderen Kindstötungen hebe sich dieser Fall mit seinen Umständen aber hervor, so die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand. Es gebe sehr wohl Milderungsgründe. Dennoch sei eine Bewährungsstrafe für das Gericht nicht infrage gekommen.

Für die Angeklagte hätte gesprochen, dass sie sich mit ihren Taten auseinandergesetzt habe, dass sie sich in all den Jahren kaum etwas zuschulden kommen ließ und sich vor allem meist gut um ihre anderen drei – gesunden – Kinder gekümmert hat. Dies bestätige auch das Jugendamt. Allerdings hätte die Mutter etwas unternehmen können, als sie – spätestens im Bad –bemerkt habe, dass das Baby kommt.

Schließlich hatte sie bereits drei Kinder zur Welt gebracht. Die Angeklagte habe die kleine Emma zunächst nicht angesehen und soll das Kind nach eigener Aussage erst 15 Minuten nach der Geburt in einem Handtuch aus der Wanne genommen haben. Dann wickelte sie das Kind in Folie ein. „Damit sie nicht friert“, soll die Angeklagte laut Gericht gesagt haben. Anschließend platzierte sie das Kind in einer Kühltasche und stellte diese auf den Dachboden des Mehrfamilienhauses in Dohna. Nach Hinweisen aus der Kita und alarmiert vom Jugendamt durchsuchte die Polizei das Haus. Und Susanne B. brach ihr Schweigen.

Tödliche Drogendosis im Blut

Sie hatte über Jahre Crystal konsumiert, als Flucht vor dem Alltag und all den Sorgen. Sie würde ihre Kinder lieben, aber sie hatte sich ihr Leben anders vorgestellt, die Frau wollte wieder arbeiten, Fachverkäuferin werden, hieß es vor Gericht. Dann wurde die Frau schwanger – erneut ungewollt. Sie verdrängte die Existenz des Kindes bis zuletzt. Der Druck wurde größer. Wurde er zu groß für sie, grifft sie zu Crystal.

Bei der Bewertung des versuchten Totschlags habe auch ihr Drogenkonsum eine Rolle gespielt. Im Blut des toten Neugeborenen wurden bei der Obduktion tödliche Mengen von in Crystal enthaltenem Methamphetamin gefunden. Ob das Kind auch daran starb, ist allerdings unklar. Die Erste Strafkammer geht nach Aussagen eines Sachverständigen davon aus, dass das Kind wohl selbst mit ärztlicher Nothilfe kurz nach der Geburt kaum Chancen gehabt hätte, zu überleben. Sicher war, dass die kleine Emma äußerlich gesund gewesen sei bei der Geburt. Das Mädchen hatte gelebt – zumindest für wenige Minuten.