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Hakenkreuze an der Oberschule beschäftigen die Justiz

Ein junger Mann soll Parolen und Nazi-Symbole an das Haus geschmiert haben – sagt dazu aber nichts.

Von Eric Weser
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Die Siegfried-Richter-Oberschule in Gröditz: Hier prangten 2016 Hakenkreuz-Graffiti und andere Symbole am Eingang. Sie sind längst entfernt, aber noch immer ein Fall für die Justiz.
Die Siegfried-Richter-Oberschule in Gröditz: Hier prangten 2016 Hakenkreuz-Graffiti und andere Symbole am Eingang. Sie sind längst entfernt, aber noch immer ein Fall für die Justiz. ©  Sebastian Schultz

Gröditz. Es ist im späten September 2016, als am Eingang der Gröditzer Oberschule zwei verbotene Hakenkreuze, ein „ACAB“-Schriftzug und weitere Parolen auftauchen. ACAB steht für „All cops are bastards“. Eine Polizisten-Beleidigung in englischer Sprache, die auch hierzulande auftaucht. Aber wer hat die schwarzfarbigen Zeichen an die Gröditzer Schule mit ihrer markant gelb-grünen Fassade gekritzelt und damit etwa 500 Euro Sachschaden verursacht? Die Ermittlungsbehörden halten einen jungen Mann aus Großenhain für den Täter. Der steht dann auch diese Woche vor dem Riesaer Amtsgericht.

Der Prozess beginnt mit Verspätung. Der Angeklagte, der mit seiner Mutter anreist, habe einen Bus verpasst und komme eine Viertelstunde später, entschuldigt der Verteidiger seinen Mandanten. Beobachter mutmaßen, dass der Angeklagte wegbleibt. Das kommt nicht allzu selten vor. Doch der Verteidiger behält recht. Einige Minuten später sitzt der 24-jährige – schlank, Oberlippenpiercing, kurz rasierte Haare, dunkler Pulli – im Gerichtssaal.

Zum Tatvorwurf – Sachbeschädigung in Tateinheit mit Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole – sagt der Mann auf Anraten seines Verteidigers nichts. Licht ins Dunkel sollen zwei Zeugen bringen. Doch ein heute 19-Jähriger kann wenig beitragen. Ursprünglich waren die Ermittler davon ausgegangen, dass der Mann zusammen mit dem Angeklagten die Symbole an die Schule gesprüht hatte. Doch das Verfahren wurde eingestellt. 

Vor Gericht kann sich der 19-Jährige mit der dunklen Steppjacke nur noch erinnern, dass man sich damals in der Clique an der Schule treffen wollte, um abzuhängen. Von den Schmierereien wisse er nichts. Auch Fotos davon, die die Richterin ihm vorhält, bringen seine Erinnerung nicht in Gang.

Der zweite Zeuge, ebenfalls 19 und Teil der damals fünfköpfigen Jugendclique, belastet dagegen den Angeklagten. Der Lehrling bestätigt, die Gruppe habe sich an der Schule treffen wollen. Aber der Angeklagte habe per Handy getextet, dass dort Polizei sei. Beim späteren Treffen habe der Angeklagte erzählt, dass es Schmierereien an der Schule gab. 

An den Fingern seines Kumpans habe er „was Schwarzes“ gesehen, sagt der Zeuge. Etwas, das aussah, als würde es schwer abgehen. Wie die Schule beschmiert wurde, das hat der Zeuge allerdings nicht gesehen. Wer der oder die Graffiti-Schmierer waren, wisse er nicht, sagt er. Gleichwohl hat er neben dem 24-Jährigen auch den anderen 19-jährigen Zeugen als Mittäter ins Spiel gebracht – der pikanterweise auch noch sein Onkel ist.

„Wir sind hier nicht bei RTL“

Als der zweite Zeuge entlassen ist, will sich plötzlich die Mutter des Angeklagten mit einer Aussage vom Zuschauerraum aus einmischen. Was allerdings unterbunden wird: „Wir sind hier nicht in einer Versammlung bei RTL, wo jeder, der kommt, was beiträgt, sondern im Amtsgericht Riesa.“ Die Belehrung kommt allerdings nicht von der Richterbank – sondern vom Verteidiger ihres Sohnes.

Abseits der Skurrilitäten wird klar: Die Vorwürfe gegen den 24-jährigen Großenhainer werden sich wohl nicht erhärten lassen. Die Staatsanwaltschaft versucht es noch mit einer weiteren Zeugenaussage. Eine junge Frau, damals auch zu der Clique gehörig, soll den Angeklagten belasten können. Nur: Was sie weiß, weiß sie nur von dem zweiten Zeugen, den das Gericht schon angehört hat. Das geht aus ihrer Vernehmung bei der Polizei hervor.

Die Beweislage bleibt mehr als dürftig. Auch die Staatsanwaltschaft erkennt das und plädiert auf Freispruch. Der Verteidiger macht es kurz und schließt sich an. So lautet dann auch das Urteil: Freispruch für den 24-Jährigen. Die schwarzen Rückstände an der Hand reichten als Indiz schlicht nicht aus, unterstreicht die Richterin.