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Harte Strafen im Görlitzer Totschlagsprozess

Das Landgericht verurteilt die beiden Angeklagten zu zwölf und acht Jahren Freiheitsentzug. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert.

Von Frank Thümmler
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Symbolbild ©  dpa

Am frühen Freitagnachmittag ist das Urteil im Görlitzer Totschlagsprozess gefallen. Das Landgericht Görlitz unter Vorsitz von Theo Dahm verurteilte den 39-jährigen Christian G. zu zwölf Jahren Freiheitsentzug und seinen 28-jährigen Mitangeklagten Clemens E. zu acht Jahren Freiheitsentzug. Das Gericht ist nach einer langen, schwierigen Beweisaufnahme überzeugt, dass sich die beiden Männer des gemeinschaftlichen Totschlags am Bruder von Clemens E. schuldig gemacht haben. Sie sind nach einem Streit über zu laute Musik das Opfer hatte deshalb die Polizei gerufen) in die Wohnung des Opfers auf der Rauschwalder Straße in Görlitz gestürmt, die sich eine Etage unter der Wohnung von Christian G. befindet.

Während Clemens E. mit schwarz-weißer Black-Metal-Gesichtsbemalung rief "Wir machen Dich kalt, damit Du weiß, was Black Metal ist", stürzte sich Christian G. auf sein Opfer und traktierte es über einen langen Zeitraum mit Fäusten und Füßen, bis es verstarb. Das alles ist jedenfalls Überzeugung des Gerichts und wurde von Richter Theo Dahm, der im Wesentlichen dem Plädoyers des Staatsanwaltes folgte, in seiner Urteilsbegründung so geschildert. Die beiden Verteidiger dagegen hatten Freispruch gefordert, weil aus ihrer Sicht diese Tat nicht ausreichend bewiesen werden konnte. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Revisionsanträge vor dem Bundesgerichtshof sind wahrscheinlich.