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Hausdurchsuchungen bei Hooligans

Am Rande der Drittliga-Partie Dresden gegen Rostock im März verabreden sich Hooligans zu einer Massenschlägerei in Dresden. Die Drahtzieher werden jetzt auch in Wilsdruff vermutet.

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© dpa

Alexander Schneider

Wilsdruff/Dresden. Schon seit März ermittelt die Dresdner Polizei gegen 117 mutmaßliche Fußball-Hooligans. Anlass war eine sogenannte Dritt- ort-Auseinandersetzung von Problemfans, die sich den Fußball-Mannschaften Dynamo Dresdens und Hansa Rostocks zurechnen. Nur Stunden vor dem Drittliga-Derby am 19. März hatten sich gewaltbereite „Problemfans“ vormittags zu einer Schlägerei in Löbtau verabredet. Die Polizei beendete das „Match“, nahm mehr als 80 Verdächtige vorübergehend fest und ermittelt seit dem wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung gegen insgesamt 117 Verdächtige.

Am Mittwoch folgte nun zwei Monate später der nächste Großeinsatz in dieser Sache. Die Polizei besuchte 15 Beschuldigte zu Hause, um weitere Beweise zu sichern. Am frühen Morgen filzten Beamte acht Wohnungen in Dresden, je eine in Wilsdruff und Großenhain sowie fünf weitere Wohnungen in Rostock, Anklam und Barth. Weil ein Dresdner Beschuldigter vorübergehend in Hamburg wohnt, wurde er auch in seinem dortigen Domizil aufgesucht. Im Interesse der Ermittler standen vor allem Handys, Computer und Speichermedien. Ziel sei es, Hintergründe und Absprachen zu der Auseinandersetzung zu belegen, teilte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwochnachmittag mit. Bei den 15 Beschuldigten handelt es sich um Männer im Alter von 16 bis 31 Jahren, von denen sich offenbar zehn zu Dynamo Dresden und fünf zu Hansa Rostock zählen. Wie lange die Ermittlungen noch dauern werden ist unklar.

Mindestens ein „alter Bekannter“ ist unter den Beschuldigten. Ein 21-Jähriger, der zu den Rädelsführern der Fangruppierung namens „Faust des Ostens“ (FdO) zählen soll. Die FdO hatte mehrere Dutzend Mitglieder. Ab 2010 soll die Gruppe für erhebliche Straftaten verantwortlich sein, darunter Sachbeschädigungen im Stadion, Einbrüche, Angriffe auf Polizisten, Körperverletzungen, Schnapsdiebstähle.

Die mutmaßliche Führungsriege der FdO wurde bereits im August 2013 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden angeklagt. Seitdem ruht das Verfahren jedoch, da keiner der Beschuldigten in Haft saß. Für Haftsachen gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Gerichte müssen diese Verfahren aufgrund des Freiheitsentzugs der Untersuchungsgefangenen vorzeitig verhandeln. Beschuldigte FdO-Angehörige sind seitdem jedoch immer wieder aufgefallen.

Nicht ausgeschlossen sei, dass auch gegen die Hooligans aus Dresden und Rostock wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird, sagte Haase gegenüber der SZ. Das hänge von den weiteren Ermittlungen ab. Nach der Verurteilung der Anführer der „Hooligans Elbflorenz“ im vergangenen Jahr ist auch die Verabredung zu „einvernehmlichen“ Hooligan-Matches strafbar. Mit der Entscheidung wurde in Dresden Rechtsgeschichte geschrieben.