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Heizkosten runter oder neue Wohnung

Ein Ehepaar soll umziehen, weil die Fernwärme zu teuer ist. Das Jobcenter gewährt eine Frist.

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Symbolbild: Ein Ehepaar soll umziehen, weil die Fernwärme zu teuer ist. .
Symbolbild: Ein Ehepaar soll umziehen, weil die Fernwärme zu teuer ist. . © dpa

Meißen. Nachdem ein Meißner Ehepaar reichlich 400 Euro Nebenkosten für die Fernwärme nachzahlen musste und sich die monatlichen Heizkosten für die 60 Quadratmeter große Wohnung im neuen Jahr von 98,50 Euro auf 100 Euro erhöht haben, legte das Jobcenter den Hartz-IV-Beziehern nahe, sich eine andere Wohnung zu suchen. Doch wie kommen solche Entscheidungen zustande? Die SZ hat nachgefragt.

Der Leiter des Meißner Jobcenters, Hans-Richard Würkner, verweist grundsätzlich auf den bundesweiten Heizspiegel. Dort gibt es die Kategorien „niedrig“, „mittel“, „erhöht“ und „zu hoch“ für das jeweilige Heizverhalten. Wie Würkner mitteilt, würden die Heizkosten gemäß SGB II vom Amt übernommen, wenn die Schwelle von „erhöht“ zu „zu hoch“ überschritten werde. 

Für ein Gebäude von 501 bis 1 000 Quadratmeter liegt der entsprechende Grenzwert zum Beispiel bei Fernwärme laut aktuellem Heizspiegel bei 19,70 Euro pro Quadratmeter im Jahr. Durch die Erhöhung von 1,50 Euro fällt das Paar mit etwa 20 Euro pro Quadratmeter entsprechend der Tabelle in die Kategorie „zu hoch“.

Nach Angaben von Hans-Richard Würkner werden die Kosten in derartigen Fällen zunächst sechs weitere Monate vom Jobcenter gezahlt. In dieser Zeit könnten Betroffene ihr Verbrauchsverhalten anpassen oder sich eine neue Wohnung suchen. Allerdings sei Letzteres nicht zwingend. 

Es sei ebenfalls möglich, dass die Differenz vom angemessenen zum überhöhten Betrag von der Regelleistung bestritten werde, teilt das Amt mit. In diesen Fällen bleibt den Beziehern der Sozialleistungen aber weniger zum Leben übrig. (STH)

www.heizspiegel.de