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Acht Monate für Hitlergruß nach Demo

In Chemnitz beginnt der Berufungsprozess gegen das Urteil aus einem Schnellverfahren.

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Der Mann, der bei der Polizei als Hooligan geführt wird, bestritt die Vorwürfe.
Der Mann, der bei der Polizei als Hooligan geführt wird, bestritt die Vorwürfe. © dpa

Das Amtsgericht hatte ihn verurteilt, weil er nach einer Demo in Chemnitz den Hitlergruß gezeigt haben soll: Drei Monate später steht der 33-Jährige erneut vor Gericht. Das Landgericht der Stadt verhandelt an diesem Donnerstag  die Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz.

Das Amtsgericht Chemnitz hatte den Mann am 13. September in einem Schnellverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Amtsrichter war überzeugt, dass der 33-Jährige nach einer von AfD und Pegida angemeldeten Kundgebung am 1. September den Hitlergruß gezeigt hat. Bei der Feststellung seiner Personalien soll er zudem einen Polizisten angegriffen haben. Der Mann, der bei der Polizei als Hooligan geführt wird, bestritt die Vorwürfe.

Es war das erste beschleunigte Verfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen nach dem gewaltsamen Tod eines Deutschen Ende August in Chemnitz. (dpa)