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Hochschwangere Frau erstochen

Ende 2015 kam das Ehepaar mit seinen zwei Jungs aus Afghanistan nach Deutschland. Die Frau wurde noch einmal schwanger. Doch jetzt ist sie tot, erstochen, vermutlich von ihrem Ehemann.

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© Symbolfoto: dpa

Leipzig. Ende 2015 kam das Ehepaar mit seinen zwei Jungs aus Afghanistan nach Deutschland. Die Frau wurde noch einmal schwanger. Doch jetzt ist sie tot, erstochen, vermutlich von ihrem Ehemann, in der 32. Schwangerschaftswoche. Die Staatsanwaltschaft hat den 39-jährigen Familienvater wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruchs angeklagt, seit Donnerstag sitzt er vor Gericht. Laut Anklage stach Ghulam Abas R. am 11. August vorigen Jahres gegen 10 Uhr vormittags mehrfach mit einem langen Messer auf seine Frau Mahin ein und traf sie auch mitten ins Herz. „Er hat mit absolutem Vernichtungswillen getötet. Sie hatte keine Überlebenschance“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Müller.

Als Motiv gehen die Ermittler von Wut und Eifersucht aus. Ghulam Abas R. habe seiner 35 Jahre alten Frau eine außereheliche Affäre unterstellt und auch bezweifelt, dass das Baby überhaupt von ihm sei. Mittlerweile haben sich all diese Vorwürfe als unbegründet herausgestellt. Es habe keine Affäre gegeben und das ungeborene Kind sei laut DNA-Test eindeutig von ihm gewesen, sagt sein Anwalt Rainer Wittner. Der Mann werde am nächsten Verhandlungstag ein Geständnis ablegen. „Meinem Mandanten ist tiefe Reue angeraten“, sagte Wittner. „Es ist eine große Tragödie.“

Schon vor dem Mord muss die Ehe auf einem Tiefpunkt gewesen sein. Der Angeklagte habe seiner Frau bereits gedroht, sie zu töten, so der Staatsanwalt. Daher hatte sich Mahin R. bereits häufiger in eine benachbarte, leer stehende Schutzwohnung zurückgezogen. Das Haus im Stadtteil Lindenau wird von der Caritas als Flüchtlingsunterkunft betrieben.

Nach der Bluttat hatte sich der Ehemann aus dem Fenster im vierten Stock des Hauses in den Hof gestürzt. Er überlebte seinen Selbstmordversuch schwer verletzt und lag wochenlang mit schweren Brüchen an Becken und Beinen auf der Intensivstation. Nun ist er im Haftkrankenhaus untergebracht. Auch zur Gerichtsverhandlung konnte er nur an Krücken laufen. Tragisch ist der Fall nicht zuletzt für die beiden neun und elf Jahre alten Jungs, die ihren Vater nach der Tat noch mit blutverschmierten Händen gesehen haben – und nun ohne Eltern aufwachsen. Sie werden derzeit von einem gemeinnützigen Verein betreut und sind in staatlicher Obhut. Das Urteil über den Vater wird nun für Anfang März erwartet. (svh)