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Hochwasserschutz: Grüne befürchten Nachteile für Denkmalschutz

Die Grünen im sächsischen Landtag warnen davor, Hochwasserschutz und Denkmalschutz gegeneinander auszuspielen und dem Schutz vor den Fluten bedingungslos Vorrang einzuräumen.

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Dresden. Hochwasserschutz kontra Denkmalschutz - die Grünen warnen davor, beides gegeneinander auszuspielen und dem Schutz vor den Fluten bedingungslos Vorrang einzuräumen. Parlamentarier Karl-Heinz Gerstenberg bezog sich am Donnerstag auf Formulierungen im Entwurf des sogenannten Wiederaufbaubegleitgesetzes, für das der Umweltausschuss des Landtages am Freitag eine öffentliche Anhörung angesetzt hat. Als Reaktion auf die Schäden des Juni-Hochwassers will Sachsens Regierung einzelne Vorschriften des Landesrechts ändern, um den Wiederaufbau ohne bürokratische Hindernisse zu erleichtern. Hochwasserschutz soll dabei Priorität haben.

„Unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes soll Denkmalschutz ausgehöhlt werden“, sagte Gerstenberg der Nachrichtenagentur dpa. Es sei richtig, dass die Regierung angesichts wiederholter Fluten nach Möglichkeiten suche, den Wiederaufbau zu erleichtern und den Schutz zu verbessern. „Dass sie dabei aber dem Hochwasserschutz einen pauschalen Vorrang gegenüber dem Denkmalschutz einräumen will, ist falsch.“ Beides stehe im öffentlichen Interesse. Wenn bei einem Projekt Konflikte aufträten, müsse man das abwägen. Künftig aber solle Hochwasserschutz Vorrang genießen, wenn Bauten verändert und Kulturdenkmäler beeinträchtigt würden.

Gerstenberg befürchtet Nachteile für historisch gewachsene Stadtbilder oder die Wechselbeziehungen zwischen Stadt und Natur. Für den Grünen zählt auch nicht, dass die im Gesetz vorgesehene Vorrangstellung des Hochwasserschutzes dann nicht gelten soll, wenn für das kulturelle Erbe bedeutende Bauten gefährdet sind. „Es gibt aber keine für das kulturelle Erbe unbedeutenden Kulturdenkmale. Wären sie unbedeutend, wären sie nicht als Kulturdenkmale ausgewiesen“, argumentierte Gerstenberg. Die Regierung versuche so durch die Hintertür, die 2010 gescheiterte Klassifizierung von Denkmälern doch noch einzuführen. (dpa)