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Hoher Schaden, geringe Strafe

Der Brandstifter von Weinhübel soll nur 2 500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie in Berufung geht.

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© Danilo Dittrich

Von Jens-Rüdiger Schubert

Nicht nur Weinhübler werden noch die Bilder aus den Jahren 2011 und 2013 vor Augen haben. Damals gab es eine Reihe von Brandstiftungen. Nach jahrelanger Ermittlung wurde dafür jetzt ein Görlitzer vom Amtsgericht verurteilt. Ihm wurden zwar nicht alle Brandstiftungen vorgeworfen, aber zumindest die am damaligen Tedi-Markt, brennende Autos auf der Jonas-Cohn-Straße, die in Flammen stehende Mülltonne am Gelände der Mormonen und die angefackelte Bank im Skater-Park. Alles in allem ein Schaden von 140 000 Euro.

Allein beim Tedi-Markt ging es um mindestens 120 000 Euro. Hier war das Feuer von zwei Mülltonnen an der Wand des Marktes auf den Dachstuhl vorgedrungen. Die Feuerwehr löschte vier Stunden lang unter anderem von der Filiale der Bäckerei Tschirch aus, die im Tedi-Markt eingerichtet ist. Markt und Bäckerei waren 2011 deshalb zunächst nicht zu benutzen. Unter anderem musste geprüft werden, ob der Brand die Statik des Gebäudes beeinflusst hat. Um die Löscharbeiten effektiv durchzuführen und noch größeren Schaden zu verhindern, musste die Feuerwehr nämlich einen Dachbalken zersägen. Als sie damit noch beschäftigt war, stand ein Mercedes in Flammen. Die Brandentwicklung war so stark, dass auch noch ein in der Nähe abgestellter Honda nicht mehr zu retten war. Immerhin gelang es, ein Übergreifen der Flammen auf weitere geparkte Autos zu verhindern. Als Ursache galt Brandstiftung von Beginn an als wahrscheinlich.

Damals wurde kein Täter ermittelt. Erst als es im September 2013 am Gelände der Mormonen zu einem Containerbrand kam, konnten Spuren aus der Brandserie von 2011 mit einbezogen werden. Sie führten zu Horst Kesch *. Der 26-Jährige wohnte damals in Tatnähe. Der unter Betreuung stehende Mann ist schnell beeinflussbar und aufgrund seines Intellektes nur gering in der Lage, persönliche Begebenheiten zeitlich und im richtigen Zusammenhang darzustellen. Bei den Vernehmungen räumte er zunächst Taten ein – und widerrief einige Geständnisse, als klar wurde, dass sowohl angebliche Tatbeteiligte als auch er selbst zu bestimmten Zeiten gar nicht an Tatorten gewesen sein konnten. Auch seine Darstellung zu den Brandereignissen war nicht in jedem Fall nachvollziehbar. Das zeigte sich auch im Videoprotokoll der Polizei. Darin wurden die Tatorte gezeigt, und Horst Kesch hatte die Aufgabe, den Tatablauf zu schildern.

Vor dem Amtsgericht äußerte sich Kesch nur so, dass er zwar Sachbeschädigungen einräumte, Brandstiftungen aber bestritt. Die Staatsanwaltschaft war dennoch davon überzeugt, dass er auch für diese Taten verantwortlich ist. Sie beantragte den Angeklagten zu 18 Monaten Haft zu verurteilen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Verteidigung plädierte darauf, Horst Kesch von den Haupttaten, also den umfangreichen Bränden, freizusprechen. Dabei berief sie sich insbesondere auf das psychiatrische Gutachten. Der Sachverständige hatte Kesch wegen des überschaubaren Intellektes verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Seiner Meinung nach war der Angeklagte bei polizeilichen Verhören unter Druck geraten.

Das Gericht verurteilte Horst Kesch zu einer Geldstrafe von 2 500 Euro. Dieses Urteil ist zwar durchaus im Sinn der Verteidigung, aber noch nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Nicht zuletzt deswegen, um noch offene Fragen zu klären. Insbesondere geht es um den Verschlag, der an der Rückseite des Tedi-Markt stand – genauer darum, ob und wie dieser gesichert war, als der Brandstifter dort eindrang. Die Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen in dieser Richtung vorantreiben, hieß es. Die sich für Prozessbeobachter ergebende Frage, ob das Ergebnis in einem brauchbaren Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten der Ermittlungen und einem möglichen Berufungsverfahren steht, blieb unbeantwortet.

* Name von der Redaktion geändert