Hoyerswerda
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Bernsdorf beschließt Maulkorbpflicht für Hunde

Es gibt mehrere Neuerungen in der Polizeiverordnung. Einige Passagen fallen aber auch weg.

Von Ralf Grunert
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© Foto: TB-Archiv / Ralf Grunert

Bernsdorf. Eine überarbeitete Polizeiverordnung hat der Bernsdorfer Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstagabend beschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgte unter anderem die Ergänzung erforderlicher Neuregelungen, wie Hauptamtsleiterin Gabriele Witschaß erläuterte.

Neu aufgenommen wurde zum Beispiel die „Maulkorbpflicht für Hunde bei großen Menschenansammlungen“. Generell sei zu beobachten, dass es heute mehr Hunde als früher gibt. Zudem seien kleinere Vorfälle, an denen Hunde beteiligt waren, registriert worden. Eine Maulkorbpflicht, darauf machte die Hauptamtsleiterin aufmerksam, haben viele andere Gemeinden schon seit Jahren in ihrer Polizeiverordnung stehen. Auch habe sie mit Hundehaltern in Bernsdorf gesprochen, die der Meinung waren, dass größere Menschenaufläufe mit Hunden möglichst zu meiden seien.

Eine weitere neue Passage in der Polizeiverordnung betrifft die Pflicht zum Mitführen von Hundekotbeuteln oder eines ähnlichen für diesen Zweck gedachten Behältnisses. Auch das ist eine Regelung, die anderswo längst gilt und die Kontrollen von Hundehaltern erleichtere. Verschmutzungen durch Hundekot sind ein verbreitetes Ärgernis, wie allgemein bekannt ist.

Auch beim Thema Lärmschutz gibt es einige Veränderungen in der Polizeiverordnung, die der aktuellen Rechtslage geschuldet sind. Man habe sich mit der Landesdirektion auf die Einarbeitung rechtlich zulässiger Regelungen verständigt, erklärte die Hauptamtsleiterin. So galt in Bernsdorf bisher die Nachtruhe von 22 Uhr bis 7 Uhr. Neu ist der Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Nicht mehr Bestandteil der neuen Bernsdorfer Polizeiverordnung sind die Passagen, die sich mit Lärm aus Veranstaltungsstätten und den festgelegten Einwurfzeiten für Wertstoffcontainer befassen. „Dinge, die anderswo schon gesetzlich geregelt sind, dürfen wir nicht in unsere Polizeiverordnung reinschreiben“, so die Erläuterung der Hauptamtsleiterin. (rgr)