Fünf Privilegien sind überliefert. 1. Stadtrechte wie andere Städte auch. 2. Alle Einwohner (auch Bürgermeister und Rathmannen) können nach Stadtrecht bestraft werden. 3. Freie Rathskür. 4. Strafgewalt auch über die vier Gewerke (meist waren die Bäcker, Fleischer, Schuhmacher und Schneider) und deren Schutz. 5. Unentgeltliche Holznutzung in den herrschaftlichen Waldungen. Spätere Herrschaftsbesitzer bestätigten immer wieder Privilegien.
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