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600 Jahre Stadtrecht Hoyerswerda

Am 19. Dezember 1423 bekam der Ort ein besonderes Privileg verliehen.

Von Uwe Schulz
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Die massive eisenbeplankte Stadttruhe ist eine der wenigen Dinge, die aus dem 15. Jahrhundert im Stadtmuseum erhalten sind.
Die massive eisenbeplankte Stadttruhe ist eine der wenigen Dinge, die aus dem 15. Jahrhundert im Stadtmuseum erhalten sind. © Foto: Gernot Menzel

Fünf Privilegien sind überliefert. 1. Stadtrechte wie andere Städte auch. 2. Alle Einwohner (auch Bürgermeister und Rathmannen) können nach Stadtrecht bestraft werden. 3. Freie Rathskür. 4. Strafgewalt auch über die vier Gewerke (meist waren die Bäcker, Fleischer, Schuhmacher und Schneider) und deren Schutz. 5. Unentgeltliche Holznutzung in den herrschaftlichen Waldungen. Spätere Herrschaftsbesitzer bestätigten immer wieder Privilegien.

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