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Hoyerswerda
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67 ist das neue 65 – und 70 könnte folgen

Der Wittichenauer Stadtrat beschließt einstimmig die Verlängerung des höchstmöglichen Dienstalters ehrenamtlicher Feuerwehrleute.

Von Uwe Jordan
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© Archivfoto: Uwe Schulz

Wittichenau. „Wir nehmen eine Pionierrolle ein“, ließ Wittichenaus Bürgermeister Markus Posch am Mittwochabend seine Stadträte bei deren Sitzung wissen. Während die „Rente mit 67“ schon überall als Zukunftsmodell gelte, sei es bei den Feuerwehrsatzungen hierzulande dagegen noch immer so, dass mit 65 Schluss ist.

Personalnot hie, Wunsch da

So heiße es in der Feuerwehrsatzung von Wittichenau in § 4 („Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes“) unter Absatz 1: „Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr ... das 65. Lebensjahr vollendet hat (Ausnahmen können zugelassen werden, wenn jährlich die gesundheitliche Eignung ärztlich festgestellt wird)...“ – Nun solle der Passus dahingehend geändert werden, der Dienst ende, „wenn der Angehörige der Gemeindefeuerwehr ... das 67. Lebensjahr vollendet hat.“ Dieses Begehr, so Posch, sei einerseits der Situation geschuldet, dass die freiwilligen Wehren zunehmend in Personalnöte gerieten, wenn sie auf die Dienste ihrer älteren Kameraden freiwillig und ohne Not verzichteten. Andererseits sei dies keine Entscheidung gegen die Feuerwehrleute, sondern eine für sie, denn viele der verdienten Floriansjünger hätten den Wunsch bekundet, weiter dabei sein zu dürfen, und sei es in der Fahrbereitschaft.

Einer Zwangsverpflichtung käme das keinesfalls gleich, denn es gelte das Prinzip der Freiwilligkeit laut § 4 Absatz 3 der Satzung: „Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag hin zu entlassen.“

Schon jetzt eine Hintertür

Der Stadtrat (13 Anwesende bei zwei entschuldigt Fehlenden) gab, zuzüglich der Stimme von Bürgermeister Posch, einhellig sein Votum für die Änderung zu „67“ ab.

Einen ebenfalls ironischen Nachsatz mit Blick auf die mittlerweile propagierte „Rente mit 70“ wollte der Rathaus-Chef dann aber doch noch platzieren: „Wir wollen nun sehen, ob und wie sich das bewährt. Vielleicht werden wir ja in ein paar Jahren daran denken, das mögliche Dienstalter auf 70 Lebensjahre zu erweitern ...“ Und das wäre theoretisch schon jetzt möglich – siehe den zitierten Passus von § 4 Abs. 1: „Ausnahmen können zugelassen werden, wenn jährlich die gesundheitliche Eignung ärztlich festgestellt wird“.