Hoyerswerda
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Ab 2025 gelten veränderte Hebesätze in Lohsa

Die Gemeinde Lohsa bekennt sich zur Grundsteuerreform. Damit folgt sie einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Von Andreas Kirschke
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© Symbolfoto: Uwe Schulz

Lohsa. Die Gemeinde Lohsa stellt die Grundsteuer-Hebesätze auf den Prüfstand. Mehrheitlich mit 16 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Grundsatz-Beschluss zum Thema „Grundsteuer-Reform aufkommensneutral und transparent umsetzen“. „Damit folgen wir den Auflagen des Kommunalamtes. Ziel ist, im Herbst 2024 eine neue Satzung für 2025 auf den Weg zu bringen“, erläuterte Bürgermeister Thomas Leberecht (CDU) in der Ratssitzung. „Wir müssen uns laut Satzungsrecht so verhalten. Es geht um Transparenz. Zugleich wollen wir die Bürger nicht übermäßig belasten.“

Besteuerung nach aktuelleren Werten

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018. Damals erklärten die Richter das derzeitige Erhebungsverfahren der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Bewertung des Grundbesitzes, auf der die Grundsteuer aufbaut, wurde für veraltet erklärt. Sie richte sich, so hieß es, gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Deshalb fordert jetzt das Bundesverfassungsgericht eine Besteuerung anhand aktuellerer Werte ab 2025. Die Gemeinde Lohsa geht darauf ein. „Das jährliche Gesamteinkommen aus der Grundsteuer beträgt in unserer Gemeinde rund 593.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird ebenfalls mit einem Aufkommen von circa 593.000 Euro gerechtet“, erläuterte Kämmerin Mandy Liepert.

Der Begriff „Aufkommensneutralität“ werde oft missverstanden. Er bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform (das heißt im Jahr 2025) ihr Grundsteuer-Aufkommen insgesamt stabil halten kann. Sie soll demnach 2025 genauso viel an Grundsteuern einnehmen wie 2024.Die ab dem 1. Januar 2025 geltenden Hebesätze können noch nicht verbindlich festgelegt werden, sagte Mandy Liepert. Denn die erforderlichen Daten – die sogenannten Grundsteuer-Messbeträge – liegen noch nicht abschließend vor. Dennoch will die Gemeinde die Bürger möglichst früh informieren.

Die Verwaltung will im zweiten Quartal 2024 eine erste Aufbereitung der möglichen Entwicklung der Hebesätze vorlegen. Im Herbst 2024 soll der Gemeinderat die neue Satzung beschließen.