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Ab sofort Risikogebiet und nichts ist anders

Das Landratsamt Bautzen verschärft keine Maßnahmen und verweist lieber auf den Freistaat Sachsen.

Von Uwe Schulz & Timotheus Eimert
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Seit dem Frühjahr besteht auch im Lausitz-Center Hoyerswerda Maskenpflicht – und das nicht nur in den eigentlichen Läden, sondern in der gesamten Mall.
Seit dem Frühjahr besteht auch im Lausitz-Center Hoyerswerda Maskenpflicht – und das nicht nur in den eigentlichen Läden, sondern in der gesamten Mall. © Foto: Uwe Schulz

Landkreis Bautzen. Am Montagmorgen verbreitete der MDR bereits die Meldung: Der Landkreis Bautzen gehört zu den Corona-Risikogebieten! Später am Nachmittag korrigierte sich die Rundfunkanstalt. Denn die Sieben-Tage-Inzidenz war nur auf 49,3 gestiegen. Als Corona-Risikogebiet gilt ein Landkreis, wenn der sogenannte Wert für die Inzidenz bei mehr als 50 Fällen je 100.000 Einwohnern liegt. 

Einen Tag später stimmte die Meldung dann doch: Der Kreis Bautzen vermeldete 54 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit gilt der Landkreis Bautzen wie auch der Landkreis Görlitz als Risikogebiet. Auf Grund der verzögerten Meldungen wurde das am Dienstag auf der Deutschlandkarte der Website des Robert-Koch-Instituts noch nicht so dargestellt. Die Zahl der angeordneten Quarantänen im Landkreis Bautzen stieg von Montag zu Dienstag um 54 auf 805. Als erkrankt gelten im Kreis Bautzen 262 Menschen, von denen 12 stationär betreut werden.

Laut Stufenplan des Landkreises ist damit Stufe 5 beziehungsweise Rot erreicht, und es sind für diesen Fall eigentlich verschärfte Maßnahmen angekündigt – unter anderem Ausgangsbeschränkungen, umfassende Schließung von Einrichtungen für den Publikumsverkehr und das Verbot von allen Veranstaltungen. So galt das jedenfalls seit Juni für den Fall der Fälle. Doch davon war gestern keine Rede mehr. Konkret teilt das Landratsamt mit: „Da die letzte Verschärfung erst am 17. Oktober 2020 in Kraft getreten ist, wäre es nicht zweckmäßig, innerhalb nur weniger Tage eine erneute Verordnung zu erlassen. Vielmehr wird erwartet, dass der Freistaat Sachsen innerhalb der nächsten Tage konkrete Vorgaben für jene Landkreise erlässt, die die Grenzen von 35 oder 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern überschreiten. Diese Vorgaben würden dann in einer Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen Anwendung finden.“ Ähnlich äußert man sich im Hoyerswerdaer Rathaus: Ohne Coronaschutzverordnung wird man selbst nichts veranlassen, was zum Beispiel die Öffnungszeiten von Behörden anbelangt.

Neue Allgemeinverfügung gilt schon

Bereits am Freitag war auf Grund der steigenden Corona-Zahlen eine neue Allgemeinverfügung für den Landkreis Bautzen verabschiedet worden, die seit Sonnabend gilt. Damit wurden vor allem private Feiern eingeschränkt. An Familienfeiern in Gaststätten und gemieteten Räumen dürfen maximal 75 Personen teilnehmen. Bei Feiern unter freiem Himmel liegt die Grenze seitdem bei maximal 200 Personen. Private Treffen in der eigenen Wohnung wurden auf 50 Personen beschränkt. Die Regeln für Besuche im Restaurant sind seitdem verschärft. Gäste in Restaurants und Hotels müssen wie auch in Sportstätten und bei Veranstaltungen ihre Kontaktdaten angeben, was aber etwa in Thüringen oder Baden-Württemberg schon den ganzen Sommer über galt. Bereits genehmigte Hygienekonzepte von Veranstaltungen will das Gesundheitsamt erneut prüfen lassen.

Gegen diese Allgemeinverfügung hat die AfD-Fraktion des Kreistages am Montag Widerspruch bei Landrat Michael Harig (CDU) eingereicht. Sie verlangt die Rücknahme der Allgemeinverfügung. In dem Schreiben, das TAGEBLATT vorliegt, werden „Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der verfügten Maßnahmen auf die physische und psychische Gesundheit“ geäußert. Die Pressestelle des Landratsamtes bestätigte am Montag den Eingang des Schreibens. Die Allgemeinverfügung blieb bestehen.