Hoyerswerda
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Rassistischer Böller-Angriff in Hoyerswerda

Ausgerechnet bei einer Veranstaltung zu den ausländerfeindlichen Progromen in Hoyerswerda 1991 kam es am Wochenende zu einem Angriff auf nicht-weiße Menschen. Die Stadtverwaltung ist entsetzt.

Von Mirko Kolodziej
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Die Stadt Hoyerswerda kritisiert den rassistischen Böller-Angriff vom Wochenende scharf.
Die Stadt Hoyerswerda kritisiert den rassistischen Böller-Angriff vom Wochenende scharf. © Juliane Mietzsch

Hoyerswerda. Nach einem Vorfall am Sonnabend in der Neustadt von Hoyerswerda ermittelt der Staatsschutz der Polizei wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Am Samstagnachmittag war eine Gruppe von Besuchern der Stadt, die mit dem Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) unterwegs war, nach Schilderung des Vereins aus einem Haus heraus mit einem Böller beworfen worden. Sie war auf dem Weg zum Denkmal am Kreisverkehr in der Külzstraße.

Die Gäste waren auf den Spuren der pogromartigen Gewalttage im Herbst 1991 im Stadtgebiet unterwegs; begleitet vom Mosambikaner David Macou, der von 1979 bis 1991 als Vertragsarbeiter hier lebte. Verletzt wurde durch den Böller niemand.

Stadt Hoyerswerda: "Gezielter Akt der Einschüchterung"

Die Organisation spricht, da der Gruppe viele nicht-weiße Personen angehörten, von einem rassistischen Angriff. Verlangt werden strafrechtliche und politische Konsequenzen. Die Polizei sagt, Motive und Hintergründe seien Gegenstand der Ermittlungen.

Am Donnerstag äußerte sich die Verwaltung der Stadt Hoyerswerda zu dem Vorfall und bezeichnete ihn als "rassistischen Angriff". Laut dem Büro des Oberbürgermeisters sei der Böller von zwei Männern mittleren Alters geworfen worden. In der Mitteilung heißt es, es sei "unbestreitbar, dass dies ein bewusster und gezielter Akt der Einschüchterung und des Rassismus" gewesen sei.

Die Stadt stehe an der Seite der Betroffenen und werde alles tun, um ihnen eine sichere Umgebung zu bieten. Zudem fordere man eine Lückenlose Aufklärung der Tat und die Ahnung "mit aller Härte des Gesetzes". (mit SZ/mxh)