Hoyerswerda
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Bäume und Sträucher weichen Bauvorhaben

Die Stadt Hoyerswerda lässt derzeit für ein Vorhaben ihrer Wohnungsgesellschaft im Kern der Altstadt den B-Plan anpassen.

Von Mirko Kolodziej
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Der Blick über das Grundstück im rückwärtigen Bereich der Friedrichsstraße geht hier über die Fäll-Fläche in nördliche Richtung auf die Johanneskirche.
Der Blick über das Grundstück im rückwärtigen Bereich der Friedrichsstraße geht hier über die Fäll-Fläche in nördliche Richtung auf die Johanneskirche. © Foto: privat

Hoyerswerda. Kurz bevor der Stadtrat vorige Woche einstimmig den ersten Entwurf für eine Änderung des Bebaungsplanes Frentzelstraße, Friedrichsstraße, Bleichgässchen beschloss, waren im betroffenen Gebiet schon die Sägen zugange. Die Wohnungsgesellschaft, der das Areal gehört, spricht auf Nachfrage, ohne näher ins Detail zu gehen, von einer Baufeldfreimachung. Allerdings liegt die Fläche baurechtlich in einem allgemeinen Wohngebiet. Hier können also nur Wohnbauten entstehen. Die jetzt angestrebte B-Plan-Änderung zielt vorwiegend auf eine Anpassung der 1998 festgesetzten Baugrenzen sowie die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung ab. Erlaubt werden sollen Gebäude mit bis zu maximal drei Vollgeschossen. Bereits 2015 hatte es im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Entwicklungskonzept für die Altstadt aus dem Rathaus geheißen, die WH habe für ihre Grundstücke in diesem Bereich ein Konzept zur „rückwärtigen Bebauung“ erstellen lassen.

Von den in der vorigen Woche vorgenommenen Fällarbeiten waren nach Angaben der WH 39 Bäume und Sträucher betroffen. Zur Frage nach Ersatzpflanzungen erklärt das Unternehmen, die Baumschutzsatzung komme hier nicht zur Geltung, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes an den betreffenden Stellen keine Bepflanzung vorsehen. Eine Genehmigung sei nicht notwendig, Auflagen zu Ersatzpflanzungen kämen nicht zum Tragen.

Die Stadtverwaltung sagt, es handele sich um eine innerstädtische Fläche, die im Flächennutzungsplan dem Wohnen vorbehalten sei. Ziel sei jetzt eine sinnvolle Nachverdichtung. Weil es um weniger als zwei Hektar geht, nämlich um 0,61 Hektar, sei laut Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung möglich.