Hoyerswerda
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Balance zwischen Pflicht und Kür

Der Wittichenauer Haushalt legt für 2022 um 1,3 Millionen Euro zu.

Von Uwe Jordan
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Bürgermeister Markus Posch am Stadtteich in Wittichenau
Bürgermeister Markus Posch am Stadtteich in Wittichenau © Archivfoto: Andreas Kirschke

Wittichenau. Einstimmig beschloss der Wittichenauer Stadtrat (13 Räte plus Bürgermeisterstimme) am 8. Dezember den Haushalt der Stadt für 2022. Vorausgegangen war die öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 8. bis 16. November, um den Bürgern die Möglichkeit der Einsichtnahme und eventueller Einwendungen zu geben.

Bürgermeister Markus Posch erklärte zunächst, man hätte zwar auch einen Doppel- also Zwei-Jahres-Haushalt aufstellen können, aber bewusst darauf verzichtet, weil unter Corona-Bedingungen niemand in der Lage sei, verlässliche Prognosen zu jedem einzelnen zu betrachtenden Detail eines solch umfangreichen Planes über einen solchen Zeitraum abzugeben, so dass die Ein-Jahr-Variante die seriösere Form darstelle. Posch erläuterte vor der Beschlussfassung an Stelle des Kämmerers Thomas Woelke vorab den Räten die Eckpunkte des Etats und tat das in sehr konzentrierter, preußisch knapper Form, wobei dennoch alle wesentlichen Zahlen und Zusammenhänge dargelegt wurden.

Schuldenlast verringert sich

Zuerst einmal: Das Volumen der städtischen Finanzmittel steigt gegenüber dem aktuellen Haushalt an. Waren beziehungsweise sind es 2021 im Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 9.892.400 Euro, werden es 2022 11.222.840 Euro sein. Demgegenüber stehen ordentliche Aufwendungen von 10.150.700 Euro (alt) beziehungsweise 11.382.150 Euro (neu). Heißt: Der 2021er Haushalt wurde mit einem leichten Minus abgeschlossen; und auch 2022 werden 159.310 Euro unterm Strich fehlen.

Das aber ist vertretbar, denn in den Folgejahren werden sich die Zahlen anders gestalten. Das ist nun wiederum (anders als eine vorab erwähnte Gesamtbetrachtung mit vielen Unwägbarkeiten) eine seriöse Vorausschau, denn hier liegen die Betrachtungen der Schuldendienste zugrunde, die Wittichenau zu leisten hat – und die schmelzen „planmäßig“, weil sich die Kreditrückzahlungen und die dafür fälligen Zinsen Jahr für Jahr verringern. Müssen zur Tilgung/Zinsbegleichung im Jahre 2022 401.000 Euro aufgewendet werden, sind es 2013 387.000 Euro; 2024 360.000 Euro und 2025 327.000 Euro, so dass die effektiven Schulden der Stadt im Jahre 2025 noch 1.336.000 Euro betragen werden.

Angesichts dessen rechnet man in Wittichenau nach dem negativen Jahresabschluss 2022 damit, ab 2023 mit einem Plus aus der Gesamtrechnung zu kommen.

Wie aber erklärt sich nun der absolute Sprung der Etatsumme gegenüber dem Vorjahr von zehn auf knapp elfeinhalb Millionen Euro? Genau genommen ist es ein Durchlaufposten: 1,32 Millionen Euro für den Bau des lange schon gewollten Radweges Brischko – Maukendorf, der zwar über den Wittichenauer Haushalt vorfinanziert wird, nach Fertigstellung aber ins Eigentum des Landkreises Bautzen übergeht, von diesem bezahlt wird und letztlich kostenneutral für Wittichenau ist.

Groß-Ausgabe Kreisumlage

Markus Posch hatte für die Räte ein paar interessante Aufschlüsselungen parat; beispielsweise, wie sich die Einnahmen und Ausgaben des Wittichenauer Etats zusammensetzen. An vorderster Stelle bei den Erträgen (also Einnahmen) stehen die allgemeinen Schlüsselzuwendungen, die Wittichenau erhält: 1.948.250 Euro, was 17 % der Gesamteinnahmesumme ausmacht (auf weitere Prozentwerte in dieser Rubrik wird hier verzichtet; d. A.). 1.539.200 Euro Gewerbesteuern und 1.620.000 Euro Einkommenssteuer sowie 650.150 Euro Gewerbesteuer B sollen fließen. Ebenfalls von Gewicht sind die Landeszuschüsse für den Kindertagesstättenbetrieb in Höhe von 1.133.000 Euro.

Bei den Aufwendungen, also den Ausgaben, beanspruchen die Personalkosten mit 2.159.100 Euro (entspricht 19 % der Gesamtsumme) einen erheblichen Anteil. Aber es gibt mit den Ausgaben für die Kindertagesstätte (2.426.700 Euro) einen noch opulenteren Posten, und die Kreisumlage, die Wittichenau nach Bautzen zu entrichten hat, steht dem mit 2.138.450 Euro nicht wesentlich nach. 713.550 Euro für die Schule und 662.000 Euro für den Bauhof sind ebenfalls nennenswert.

Personal-Rotstift hilft nicht immer

Die Frage, die sich natürlich in jeder Haushaltsdebatte erhebt: „Lässt sich nicht beim Personal sparen?“ Markus Posch machte deutlich, dass das Rotstift-Ansetzen nicht immer das Patentrezept ist. Hatte 2014 die Wittichenauer Verwaltung 42,57 „Vollzeit-Äquivalente“ (meint: Beschäftigte, umgerechnet auf Vollzeitstellen) und zahlte ihnen 1.898.800 Euro Lohn und Gehalt, sind es heute weniger VZÄ – aber die Lohsumme ist auf besagte 2.159.100 Euro gestiegen. Tarifliche Bindungen sind von einem kommunalen Arbeitgeber nicht zu umgehen – und, Geld hin, Geld her: Funktionsfähig muss eine Verwaltung ja bleiben.

Interessant auch Teilsummen, die das Haushaltsgefüge verändern, ohne dass die Stadt darauf Einfluss nehmen kann; jedenfalls nicht hundertprozentig. Positiv ist auf der Einnahmenseite die erwartete Zunahme der Gewerbe- und Einkommenssteuer um in summa 130.000 Euro – dem gegenüber steht aber eine Verringerung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen für den ländlichen Raum um 80.000 Euro. Bei den Ausgaben registriert man erfreut, dass sich durch gutes Wirtschaften die Zuschüsse an den Wittichenauer Eigenbetrieb Abwasser um 60.000 Euro minimieren – andererseits ist die Kreisumlage um netto 100.000 Euro erhöht worden. Unter dem Strich bleibt also eine Art Nullsummenspiel.

Kreditrahmen und Steuerhebesätze

Zu den Kreditrahmen, die sich Wittichenau genehmigt: Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird er auf 580.000 Euro festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.100.000 Euro sowie für den Eigenbetrieb Abwasser auf 100.000 Euro festgelegt. Kreditrahmen sind Kann-Bestimmungen: Sie müssen nicht in Anspruch genommen oder gar ausgeschöpft werden – nur überzogen werden dürfen sie auf keinen Fall.

Bleiben die Hebesätze der gemeindlichen Steuern, die in Wittichenau erhoben werden: Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) beträgt 335 %, die Grundsteuer B (Grundstücke) 420 % und die Gewerbesteuer 370 %.

Erwähnt seien noch einige Anschaffungen, die sich Wittichenau zu leisten gedenkt: das Feuerwehrdepot samt Ausstattung, Feuerwehr-Ausstattung überhaupt, die Sanierung der Rutsche im Waldbad (siehe TAGEBLATT vom 11. Dezember / Seite 15) – und ein GPS-Gerät für 5.000 Euro – um bei eventuellen Grundstücksgrenzstreitigkeiten exakt vermessen zu können.

Die Berechnung der Grundsteuern erfolgt, ganz grob gesagt, nach der Formel: „Einheitswert“ (von Grundstück / Immobilie, in den neuen Bundesländern wird der Wert von 1935 angesetzt) x „Steuermesszahl“ (je nach Gegenstand 3,5 bis 10 ‰) x gemeindlicher Steuersatz.

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt, ebenfalls grob gesagt, nach der Formel Unternehmensgewinn x Steuermesszahl (im Regelfall 3,5 %) x Hebesatz (in Wittichenau 370 %, also 3,7). Alle Angaben ohne Gewähr