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Bürger entscheiden, was mit 70.000 Euro möglich ist

Abstimmungsliste des Hoyerswerdaer Bürgerhaushaltes 2021 für die Kernstadt und die Ortsteile beschlossen.

Von Uwe Jordan
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Ginge es nach der Zahl der eingereichten Vorschläge, würde die Schwarze Rose am Rosarium WK VI (Bautzener Allee) wohl aus Mitteln des Hoyerswerdaer Bürgerhaushaltes saniert werden. Auf den Wahlzettel hat es die Rose aber erstmal geschafft.
Ginge es nach der Zahl der eingereichten Vorschläge, würde die Schwarze Rose am Rosarium WK VI (Bautzener Allee) wohl aus Mitteln des Hoyerswerdaer Bürgerhaushaltes saniert werden. Auf den Wahlzettel hat es die Rose aber erstmal geschafft. © Foto: Uwe Jordan

Hoyerswerdas Bürgerhaushalt-Steuergruppen-Sprecher Uwe Blazejczyk mahnte eingangs der Sitzung des Gremiums am Donnerstag: Die hier tätigen Stadträte sollten nicht den Entscheid der Bürger vorwegnehmen, sondern Empfehlungen geben, worüber von den Bürgern mit Erfolgsaussicht auf der finalen Liste abgestimmt werden könne.

Angesichts dessen, dass von ursprünglich eingereichten 160 Bürger-Vorschlägen es 74 gar nicht auf die von der Steuergruppe nun abschließend zu beratende Vor-Liste geschafft hatten; angesichts dessen, dass von den verbleibenden 86 möglichen Maßnahmen weitere 50 von der Steuergruppe abgelehnt wurden und nur 36, also ein gutes Viertel der „Ausgangsmasse“, nun tatsächlich zur Abstimmung kommt, könnte man meinen, die Räte hätten entgegen der Blazejczykschen Einlassung gehandelt.

Damit die Abstimmung nicht zur Farce wird

Doch so ist es beileibe nicht. Denn was hülfe es, Projekte zur Abstimmung zuzulassen, die dann vielleicht sogar die meisten Stimmen bekämen, aber dennoch aus Zuständigkeits- und Finanzgründen nicht umgesetzt werden könnten? Dann wäre der Bürgerhaushalt, also die kleine Selbstbestimmung, zur Farce geronnen. Um genau das (möglichst) auszuschließen, war die Steuergruppe, beraten vom Fachbereich Bau innerhalb der Stadtverwaltung, eingesetzt worden. Denn insgesamt stehen im Bürgerhaushalt (nur) 70.000 Euro zur Verfügung, so dass für vorgeschlagene Projekte in der Kernstadt eine finanzielle Obergrenze von 15.000 Euro gilt, während die Ortsteile (Bröthen/Michalken Dörgenhausen, Knappenrode, Schwarzkollm und Zeißig) jeweils lediglich über 4.000 Euro verfügen können.

Folgekostenbedenken und Drittmittelvertrauen

Zu bedenken waren auch Folgekosten. Wo durch relativ sichere „Drittmittel“ wie Spenden oder Eigenleistungen die (möglichst geringe) Differenz zwischen Wunsch und Möglichkeit wird ausgeglichen werden können, war es in das Ermessen der Steuergruppe gegeben, eine „Ausnahmegenehmigung“ zu erteilen. Nicht minder entscheidend war, ob der Wunsch mit der Rechtslage kollidiert: Betraf er Pflichtaufgaben der Stadt, berührte er fremdes Eigentum (privat oder andere Kommunen) oder zöge er Folgekosten für Dritte nach sich, war er nicht genehmigungsfähig.

In Sachen Straßenbau geht im Bürgerhaushalt nichts

Letzteres betraf, um in die Materie einzusteigen, fast alle Wünsche nach Instandhaltungsmaßnahmen an städtischen Straßen und Nebenanlagen, die Investitionen erfordern. Investitionen sind aber umlage- (beitrags-)pflichtig, und daher verbunden mit Belastungen für andere Anlieger, die eventuell an dieser Maßnahme gar kein Interesse haben. Außerdem ist vieles davon städtische Verkehrssicherungspflicht, also im Tagesgeschäft zu erledigen, mithin kein Fall für den Bürgerhaushalt, mittels dessen ja kleine wünschenswerte Extras auf den Weg gebracht werden sollen. Heißt: Straßenbau und -reparaturen schieden vom Grundsatz her generell aus.

15.000-Euro-Hürde in vielen Fällen entschieden zu hoch

An der 15.000-Euro-Hürde scheiterte so manch Erstrebenswertes, falls es nicht sogar schon anderweitig in städtischen Planungen zu finden ist – beispielsweise eine BMX-/Skateranlage in Hoyerswerda, die Schaffung einer E-Lastenfahrräder-Ausleihe oder ein Barfuß-Pfad an Freizeit-Anlagen wie an der Straße des Friedens oder im „Pinguin-(Eisbar-)Park der Altstadt.

Manches andere wurde von der Steuergruppe verworfen, weil die Folgen nicht zu Ende durchdacht seien. So hatte ein Bürger vorgeschlagen, die Stadt könne doch an ausgewählten Mülleimern „Pfandringe“ anbringen, also Abstellmöglichkeiten für Pfandflaschen, die Sammlern das entwürdigende Herumwühlen im Abfall ersparen würden. Aber, so die Bedenken der Räte: Wären solche Pfandringe nicht ein Quell zweckentfremdeter Nutzung und Vermüllung, also letztlich „gut gemeint ist das Gegenteil von gut“? Bilder aus anderen Städten von verwahrlosten Pfandringmülleimern stützten dies. Also: Gestrichen!

Von der Liste flogen auch Wünsche, die keinem konkreten Hoyerswerdaer zuzuordnen waren, beispielsweise der Aufbau einer Multiserviceplattform „Eine Stadt tanzt ... sich schön und gesund.“

Alternativen und Kompromisse

Nach so viel „geht nicht“ sei nun benannt, wo die Steuergruppe Kompromisse fand – um manches im Urzustand nicht Abstimmungsfähige und von den städtischen Fachämtern zur Ablehnung Empfohlene doch noch auf den Wahlzettel zu bringen. So war das Ansinnen, auf dem Spielplatz im Stadtzentrum „hitzebeständige Bäume als Schattenspender“ zu pflanzen, schon fast raus, da es keine hitzebeständigen europäischen Bäume gäbe. So wurde entschieden, stattdessen „Schattenspender“ in Vorschlag zu bringen: gemischte Baumgruppen oder Sonnensegel. Auch die Würdigung des Ehrenamts mit einer Veranstaltung pro Jahr blieb nicht unwidersprochen, da man glaubte, eine umfassend-angemessene Würdigung sei das nicht. Gegenvorschlag: Die Stadtverwaltung solle, analog zum „Gläsernen Joker“ Sachsens, ähnliche Vorschläge für Hoyerswerda ausarbeiten.

Bitten an die Eigentümer und Beharren auf Eigenverantwortung

Überhaupt bedeutete „für diesmal / für den Bürgerhaushalt abgelehnt“ nicht, dass ein Wunsch ein für allemal passé sein müsse. Wo eine Realisierung in anderer Verantwortlichkeit liegt, beispielsweise betreffs Sitzgelegenheiten auf Flächen in anderweitigem Eigentum, sollen die jeweiligen Besitzer wie AWO oder Wohnungsgesellschaft schriftlich informiert werden mit der Bitte, zu prüfen, ob man nicht dem Bürgeranliegen willfahren könne.

Bei manchen heikel erscheinenden Fragen war die Steuergruppe gleichfalls bemüht, einen Lösungsansatz zu finden. So etwa zu Skulpturen in der Umgebung der Gaststätte „Olympia“; die in Privatbesitz übergangen und jetzt für die Öffentlichkeit kaum noch sichtbar sind. Könne, so der Bürgervorschlag, man sie nicht „freischneiden“ oder gar an mehr begangene, auch thematisch passendere Standorte umsetzen? Hierzu soll das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht werden.

Am wenigsten Sorge hatte die Steuergruppe mit tatsächlichen Überdrauf-Aufgaben, allen voran die Schwarze Rose im WK VI, die restauriert werden soll. Das war nicht nur der erste eingegangene und daher an Nr. 1 gelistete Vorschlag, sondern 14 weitere gleichlautende Wünsche waren geäußert worden.

Ein Schreiben an den Stadtrat und dringende Bedürfnisse

Uwe Blazejczyk dankte ausgangs der Sitzung allen Vorschlags-Einreichern, Steuergruppen-Mitgliedern und den Verwaltungsmitarbeiten in persona des Fachbereichsleiters Bau, Dietmar Wolf, die mit ihren Bewertungen der Vorschläge die Arbeit der Steuergruppe kompetent fundiert hätten, Blazejczyk kündigte an, er wolle eine Stellungnahme an Stadtrat und Finanzausschuss verfassen des Inhalts, dass die Bürgerhaushaltler viele bedenkenswerte Ideen vorgebracht hätten, die Gegenstand städtischer Erwägungen zur Aufnahme ins Normalgeschäft sein sollten: Stadtgrün, Umwelt, Kultur, Tiere, Wege ... Angemahnt werden sollen darin auch die von Evelin Graf, Vorsitzende beziehungsweise stellvertretende Vorsitzende des städtischen Behinderten- und Seniorenbeirats eingeforderten öffentlichen Toiletten in Alt- und Neustadt (etwa am Bahnhaltepunkt Neustadt), die zwar aus hier erwähnten Kostengründen kein Gegenstand des Bürgerhaushaltes sein können, aber schon lange genug ein, nun ja: dringendes Bedürfnis sind.

P.S.: Die Steuergruppe verständigte sich auch noch mit aus der letzten Sitzung „überhängigen“ Wünschen der Ortsteile. Während der Carport an der Naherholung Bröthen trotz einiger Bedenken auf die Liste kam, wurde Zeißigs Hoffnungen auf einen Anstrich der Gemeindeverwaltung (geschätzte Kosten: 21.000 Euro) und eine Pyramide (wohl nicht unter 10.000 Euro zu haben) die Listen-Aufnahme verweigert.