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Die komplizierte Welt der Wegweiser

Eine Anfrage in Hoyerswerdas Stadtrat wirft ein Schlaglicht auf die Regeln zur Aufnahme von Orts-Zielen auf Schilder.

Von Mirko Kolodziej
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Hier zu sehen: vorn ein „gegliederter Vorwegweiser“ – Verkehrszeichen 439, im Hintergrund ein „Tabellenwegweiser“ – Verkehrszeichen 434.
Hier zu sehen: vorn ein „gegliederter Vorwegweiser“ – Verkehrszeichen 439, im Hintergrund ein „Tabellenwegweiser“ – Verkehrszeichen 434. © Foto: Gernot Menzel

Hoyerswerda. Das Bundesfernstraßengesetz, das Bundesstraßenverzeichnis sowie die Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen waren jetzt wohl die Grundlagen, auf denen die Stadtverwaltung eine Anfrage von Stadtrat Reinhard Neumann (AfD) beantwortet hat.

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