SZ + Hoyerswerda
Merken

Dubringer Moor darf nicht austrocknen

Der Freistaat will in einem Pilotprojekt gegenwirken. Was es damit auf sich hat und ob wirklich 50 Zentimeter Wasser-„Anheben“ geplant sind:

Von Uwe Jordan
 5 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Der Vincenzgraben im Dubringer Moor ist ein Vorfluter, der östlich von der Kummelmühle in die Schwarze Elster mündet.
Der Vincenzgraben im Dubringer Moor ist ein Vorfluter, der östlich von der Kummelmühle in die Schwarze Elster mündet. © Archivfoto: Gernot Menzel

Wittichenau. Bei der Wittichenauer Stadtratssitzung informierte Bürgermeister Markus Posch im Anschluss an das reguläre Programm seine Räte, dass in Kamenz das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) das Pilotprojekt „Dubringer Moor“ vorgestellt habe. Er habe sich als Vertreter der Moor-Anliegergemeinde Wittichenau Teilnahme eingefordert. Grob skizziert, gehe es bei dem Projekt darum, im Naturschutzgebiet Dubringer Moor den Wasserstand um 50 Zentimeter zu erhöhen. – Daraufhin gab es von den Stadträten Fragen, die im Raum stehen bleiben mussten. TAGEBLATT wandte sich daher an das LfULG und erhielt Auskunft von Pressesprecherin Karin Bernhardt.

Frau Bernhard – warum soll der Wasserstand im Dubringer Moor um 50 Zentimeter angehoben werden?

Im Pilotprojekt Moorrenaturierung „Dubringer Moor“ sollen Maßnahmen zum Wasserrückhalt umgesetzt werden. Dazu gehört die Instandsetzung vorhandener und der Einbau neuer Graben-Stauen. Diese Maßnahmen dienen nicht einer großflächigen und weiträumigen Anhebung des Wasserstandes, sondern dem lokalen Wasserrückhalt in der Fläche, deren Wirksamkeit insbesondere in den trockenen Sommermonaten spürbar sein wird.

Betrifft das das gesamte Moor oder Teilbereiche – und wie könnte man Letzteres technisch bewerkstelligen?

Maßnahmen zum Wasserrückhalt sind im gesamten Moor erforderlich. Zunächst sollen jedoch Maßnahmen auf landeseigenen Flächen im Teilbereich Zeißholzer Moor umgesetzt werden. Die Maßnahmen im Mariensterner Moor und Vincenzmoor erfordern ein umfangreiches Planungsverfahren, das erst im Rahmen eines größeren Projektes möglich wäre und innerhalb dessen die Belange privater Eigentümer und der Öffentlichkeit berücksichtigt werden.

Wird das Wegesystem im/durchs Moor und an den angrenzenden Teichen davon betroffen sein? Dito land- und forstwirtschaftlich sowie fisch- und teichwirtschaftlich genutzte Flächen?

Eine Beeinträchtigung des Wegesystems, zum Beispiel in Form von Vernässung oder Wegerückbau, ist durch die Maßnahmen zum Wasserrückhalt nicht vorgesehen. Die Wegenutzung bleibt weiterhin möglich; ebenso wie die naturschutzfachlich erwünschte und für die Artenvielfalt des Gebietes sehr wesentliche teichwirtschaftliche Nutzung sowie die reguläre land- und forstwirtschaftliche Nutzung privater Grundstücke. Insbesondere für die Teichwirtschaft ist ein intakter Wasserhaushalt in der Umgebung vorteilhaft. Im Rahmen des oben genannten Planungsverfahrens können die Erfordernisse aller Beteiligten vorgetragen und abgewogen werden. Zudem sind weiterführende Untersuchungen zu möglichen Beeinträchtigungen vorgeschrieben.

Wer wird all das bezahlen beziehungsweise möglicherweise doch Betroffene entschädigen?

Die Kosten des Pilotprojektes Moorrenaturierung „Dubringer Moor“ trägt der Freistaat Sachsen. Im Rahmen eines größeren Projektes können weitere Fördermittel von der Bundesregierung beantragt werden.

Wie verträgt sich das Vorhaben mit dem Hochwasserschutz?

Durch die Maßnahmen soll das Wasser in der Fläche zurückgehalten werden. Im Fall eines Starkniederschlags-Ereignisses wird die Abgabe von Wasser in die Vorfluter wie den Vincenzgraben verzögert stattfinden, was das Hochwasserrisiko senkt. Eine Abschätzung zum Hochwasserrisiko wird im Planfeststellungsverfahren erfolgen. Zudem wird der Vincenzgraben nicht als Hochwasserrisikogebiet eingestuft.

Wenn die Wasserstands-Erhöhung/-Besserhaltung mit Mehr-Zufluss aus der Grube Clara (Zeißholz) erreicht werden soll – ist die dortige Wasserqualität (sauer) überhaupt dazu angetan, das Dubringer Moor aufzubessern?

Im Pilotprojekt ist lediglich die Verbesserung des Wasserrückhalts in bestimmten Bereichen des Dubringer Moores vorgesehen. Ein Mehr an Zufluss ist nicht geplant. Die Verbesserung der Wasserqualität sollte im Fokus eines größeren Projektes stehen. Sie dient nicht nur dem Moorschutz, sondern auch dem Gewässerschutz und damit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Notwendigkeit der Schaffung einer guten, nicht mit Schwermetallen belasteten Wasserqualität am Eintritt des Vincenzgrabens ins Dubringer Moor wurde gleichfalls (bei besagter Veranstaltung, d. Red.) betont. Diese Wasserqualität muss zumindest mittel- bis langfristig ebenfalls gesichert werden.

Gibt es schon einen Zeitplan, was wann wie erfolgen soll?

Im Jahr 2022 sollen circa 20 bis 25 Wasserstandsmessgeräte im Moor installiert werden und die regelmäßige Aufzeichnung der Wasserstände beginnen. Außerdem werden Maßnahmen zum Wasserrückhalt im Zeißholzer Moor beginnen. Für den Beginn eines weiteren Planungsverfahrens gibt es noch keinen konkreten Zeitplan.

Wie, wann und durch wen soll die Öffentlichkeit informiert werden, durch das LfULG oder die Kommunen?

Vor Beginn der Maßnahmenumsetzung im Zeißholzer Moor ist geplant, die Öffentlichkeit über die lokale Presse (Pressemitteilung) sowie auf den Internetseiten von LfULG und Sachsenforst zu informieren.

Gibt es eine Bürgerbeteiligung/ Beteiligung der Träger öffentlicher Belange?

Über ein Planfeststellungsverfahren sind alle erforderlichen Beteiligungen vorgeschrieben und abgesichert.

Aus der Präambel der Antwort des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Das Dubringer Moor ist das bedeutendste Durchströmungsmoor im Altmoränengebiet zwischen Elbe und Oder. Es hat nicht nur durch seine Größe mit etwa 1.600 Hektar eine überregionale, EU-weite Bedeutung: Hier kommen verschiedene Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Lebensraumtypen und -Arten vor, für deren Erhalt der Freistaat Sachsen eine besondere Verantwortung hat.

Im Rahmen des FFH-Monitorings 2012 ist eine weitere Verschlechterung des Erhaltungs-zustandes verschiedener Moorlebensraumtypen festgestellt worden. Ein aktuell in unserem Auftrag laufendes Monitoring bei der Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) im Zeitraum 2021 bis 2022 lässt eine weitere Verschlechterung erwarten. Als Hauptursache wurde Wassermangel festgestellt, der unter anderem durch zu wenige beziehungsweise defekte Grabenstaue bedingt ist.

Durch das Pilotprojekt „Dubringer Moor“ soll diesem Prozess durch die Realisierung von Maßnahmen zum Wasserrückhalt entgegengewirkt werden.

Eine Umsetzung der ersten Maßnahmen wird im Jahr 2022 lediglich im Zeißholzer Moor auf Flächen des Freistaates Sachsen stattfinden.