Bautzen/Tätzschwitz. Mit einem Freispruch endete vor Wochenfrist nach fünf Verhandlungstagen der Prozess an der Landgerichts-Außenkammer in Bautzen gegen einen 32-jährigen ehemaligen Tätzschwitzer. Dem Mann war unter anderem schwere Brandstiftung vorgeworfen worden. Es ging um Brände, die sich zwischen Mai und Juli 2020 in Tätzschwitz ereignet haben. Der 32-Jährige bestritt im Prozessverlauf alle Vorwürfe. Die Verteidigung hatte Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Überprüfungen der Spuren führten zu keinem für eine Verurteilung ausreichend sicheren Ergebnis, so die Auskunft des Gerichtssprechers. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, so war gestern zu erfahren, hat Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht wird das Urteil nun auf Rechtsfehler prüfen.
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