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Straßgräbchener Brücken-Posse

Weil für das marode Bauwerk eine Tonnage-Begrenzung gilt, wurde schon einiges ausprobiert.

Von Ralf Grunert
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Die Ampelanlage (abgedeckt im Vordergrund) an der Bahnbrücke in Straßgräbchen ist vorläufig nicht in Betrieb. Das soll auch möglichst so bleiben, wünschen sich die Straßgräbchener und auch die Stadtverwaltung Bernsdorf.
Die Ampelanlage (abgedeckt im Vordergrund) an der Bahnbrücke in Straßgräbchen ist vorläufig nicht in Betrieb. Das soll auch möglichst so bleiben, wünschen sich die Straßgräbchener und auch die Stadtverwaltung Bernsdorf. © Foto: Ralf Grunert

Bernsdorf. Die Brücke über die Bahngleise am Rande von Straßgräbchen ist seit vielen Jahren ein Verkehrsnadelöhr. Über sie verläuft eine Kreisstraße. Sie ist Teil der kürzesten Verbindung zwischen Straßgräbchen und der B 97 in Großgrabe. Sie ist ziemlich schmal und altersschwach. Daher gilt auf ihr eine Gewichts-Begrenzung von drei Tonnen. 

Um sicherzustellen, dass diese Last nicht überschritten wird, wurden vom Landratsamt Bautzen als der für die Kreisstraße zuständigen Behörde schon verschiedene Dinge ausprobiert, um insbesondere einen Begegnungsverkehr auf der Brücke zu unterbinden. Damit das auch klappt, wurden Beton-Säulen und Warn-Baken aufgestellt und zuletzt im Frühjahr eine Ampelanlage errichtet. Seit wenigen Tagen ist diese aber nicht mehr in Betrieb.

Wie in dieser Woche im Kreise der Bernsdorfer Stadträte informiert wurde, gibt es eine neue Anordnung des Landratsamtes, die eine Rückkehr zur gängigen Verkehrsregelung beim Befahren der Brücke in Aussicht stellt. Denn nunmehr gilt wieder das Verkehrszeichen, das per rotem und schwarzem Pfeil den Vorrang für den Gegenverkehr kenntlich macht. Eine Haltelinie, die sich nicht auf der Brücke befindet, macht kenntlich, wo ein Fahrzeug auf das Passieren des Gegenverkehrs zu warten hat. „Wenn diese Variante einen Monat lang funktioniert, dann wird die Ampel dauerhaft abgebaut“, hieß es in der Ratsrunde. „Ich freue mich“, platzte es daraufhin aus Ingolf Höntsch (FDP) heraus. Und er appellierte an alle Fahrzeugführer. „Bitte macht keinen Schaden, zumindest einen Monat lang. Der jetzige Zustand sei der, so merkte der Ortsvorsteher von Straßgräbchen an, wie wir ihn schon hatten und wie ihn sich die Stadt auch gewünscht habe.

Ehe an der Brücke die Ampel zum Einsatz kam, hatte das Landratsamt ein Jahr zuvor versucht, mittels Verringerung der Durchfahrtsbreite regulierend einzugreifen. Statt zwei Meter Fahrzeugbreite waren nur noch Fahrzeuge mit einer Maximalbreite von 1,90 Meter zulässig. Dieser Zustand ist nun wiederhergestellt – und soll den besagten Monat getestet werden.

„Die Brücke über die Bahngleise im Zuge der K 9226 hat Tragfähigkeitsdefizite und ist deshalb tonnagemäßig stark eingeschränkt und nicht in dem gewollten Zustand. Eine Überschreitung der zulässigen Tragfähigkeit kann zu weiteren Brückenschäden führen. In diesem Fall wäre dann die vollständige Sperrung der Brücke nicht mehr auszuschließen. Um das zu verhindern, wird unter anderem regelmäßig darauf geachtet, dass die Einschränkungen zur Befahrbarkeit entsprechend dem tatsächlichen Bauzustand der Brücke nach den aktuellen Rechtsgrundlagen eingehalten werden.“ Diese Aussage aus dem Landratsamt Bautzen gab es im Mai vergangenen Jahres – und sie ist weiter aktuell.