Hoyerswerda
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Sachsen-Schutz-Verordnung hat Bundesnotbremse abgelöst

Am Montag wurden zahlreiche Corina-Regeln gelockert. Die 7-Tage-Inzidenz liegt unter 100.

Von Ralf Grunert
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Das bleibt trotz Lockerungen die Maßgabe.
Das bleibt trotz Lockerungen die Maßgabe. © Foto: Uwe Schulz

Hoyerswerda. Das „Buon appetito“ im Lausitz-Center hat auf die am Montag in Kraft getretenen Lockerungen der Corona-Beschränkungen bereits reagiert und den Lausitzer Platz mit Tischen und Stühlen bestück, um heute mit Geschäftsbeginn nach dem Pfingstfeiertag wieder die Außengastronomie anzubieten. Möglich wurde das, weil erwartungsgemäß die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bautzen am Samstag (78,7) den fünften Werktag unter 100 lag. Auch am Sonntag (82,7) und am Montag (88,1) wurde die 100er-Marke unterschritten.

Die Regelungen der Bundesnotbremse wurden daher am Montag durch die Regeln der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung abgelöst. Für die Außengastronomie bedeutet das laut dem Landratsamt Bautzen ganz konkret: „Ist ein Hausstand am Tisch, gibt es keine Nachweispflichten. Sitzen zwei Hausstände am Tisch, so müssen diese ein 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen, es sei denn es handelt sich um Kinder unter 6 Jahren, Genesene (max. 6 Monate nach Test, frühestens 28 Tage) oder vollständig Geimpfte (14 Tage nach zweiter Impfdosis, Ausnahme: Johnson & Johnson-Impfstoff nach erster Dosis oder Genesene mit einer Impfdosis). Alternativ kann ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Personals durchgeführt werden, sofern dies dort angeboten wird. Alle Gäste müssen ihre Personalien für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung angeben.“

In welchen Lebensbereichen ebenfalls seit Montag Beschränkungen gelockert sind, darüber hat TAGEBLATT bereits in der Samstag-Lokalausgabe berichtet. Wer sich zu den Details informieren möchte, kann das auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-bautzen.de) tun.

Hinweis: Eine Rückkehr in die Bundesnotbremse müsste erfolgen, wenn der RKI-Inzidenzwert im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. (pm/rgr)