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Verurteilt: 62-Jähriger muss mehr als 6.000 Euro zahlen

Der Geschäftsführer der ehemaligen Agat Tank GmbH in Schwarze Pumpe gilt nach einer Geldstrafe jetzt als vorbestraft.

Von Frank Thümmler
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Das Landgericht Görlitz ist für die Kreise Bautzen und Görlitz zuständig.
Das Landgericht Görlitz ist für die Kreise Bautzen und Görlitz zuständig. © Foto: TB-Archiv

Görlitz. Im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Agat Tank GmbH in Schwarze Pumpe ist das Urteil gefallen. Der angeklagte 62 Jahre alte polnische Staatsbürger wurde wegen Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlichem Bankrott zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Dem Urteil ging eine Verständigung voraus – vollumfängliches Geständnis gegen eine Geldstrafe zwischen 120 und 180 Tagessätzen. Daran hielt sich schließlich das Gericht.

Der ehemalige Geschäftsführer gestand demnach, die Bilanzen für die Jahre 2017 und 2018 zu spät erstellt zu haben, nachdem die Firma 2017 in eine finanzielle Schieflage geraten war. Er hatte auch die Reißleine nicht gezogen, als der ebenfalls angeklagte Gesellschafter der Agat Tank GmbH Millionenbeträge von dieser Firma entnommen hat, überwiesen auf das Konto einer anderen ihm gehörenden Firma und auf seine Privatkonten. Am Ende wies die Firma Verbindlichkeiten von über 15 Millionen Euro auf. Das Verfahren gegen jenen Gesellschafter, einen 69-jährigen Polen, war abgetrennt worden, nachdem dieser ein polnisches Attest über seinen über Monate keine Verhandlung erlaubenden Gesundheitszustand vorgelegt hatte.

Das inzwischen rechtskräftige Urteil gegen den Geschäftsführer inklusive des vollumfänglichen Geständnisses dürfte es für den Gesellschafter schwer machen, in einem noch zu führenden Verfahren um eine empfindliche Strafe herumzukommen. Es ist offen, ob der Angeklagte überhaupt vor Gericht erscheint und ob es gelingt, die entnommenen Millionenbeträge den Gläubigern zugänglich zu machen.