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„Ich brenne dich ab und danach das Heim“

Ein Tunesier tickte aus. An die Drohungen kann sich vor Gericht kaum einer erinnern. Verurteilt wurde er trotzdem.

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© Frank Baldauf

Von Mandy Schaks

Dippoldiswalde. Zum Auftakt der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Dippoldiswalde Anfang Juni amüsierte sich der Angeklagte noch sichtlich. Der 24-jährige Tunesier, der sich unter anderem wegen Nötigung zu verantworten hatte, fand das alles irgendwie lustig. Doch das Lachen dürfte ihm erst einmal vergangen sein.

In der vergangenen Woche wurde er aus der Justizvollzugsanstalt Dresden vorgeführt, weil er in anderer Angelegenheit in Untersuchungshaft sitzt. Und er reiste nach mehrstündiger Verhandlung nicht wie erhofft als freier Mann ab, sondern wieder in Handschellen – sozusagen mit doppeltem Haftbefehl. Denn Richterin Daniela Höllrich-Wirth war am Ende überzeugt, dass die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft erhoben hatte, zu Recht gemacht wurden, und verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung, Bedrohung, Erschleichens von Leistungen und versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr – ohne Bewährung. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen, und sie ordnete wegen Fluchtgefahr Untersuchungshaft an.

Sie blieb damit zwar unter dem Antrag von Staatsanwalt Hentschel, der eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert hatte. Doch sie sah auch keinen Grund, den Angeklagten lediglich mit einer Geldstrafe davonkommen zu lassen, wofür Verteidiger Mark Feilitzsch plädiert hatte. Denn er hatte erhebliche Zweifel daran, ob sich das an jenem 15. Oktober 2015 im Asylbewerberheim Schmiedeberg so zugetragen hatte, wie seinem Mandanten vorgeworfen wurde. Zumal die Zeugen sich im Detail vor Gericht nicht mehr so genau erinnern konnten. Dabei dürfte niemand eine derartige Drohung „Ich brenne dich ab und danach das Heim“ so schnell vergessen. Um das aufzuklären und auch noch einen Vorfall in einem ICE auf der Strecke Dortmund–München, wurden sehr viele Zeugen gehört. Dabei kam die Richterin zu dem Schluss, dass es Übereinstimmungen gab und der Angeklagte schon an anderer Stelle mit Anbrennen gedroht hatte. Zudem lieferten die Polizeiprotokolle, die kurz nach dem Geschehen gefertigt wurden, detaillierte Angaben, zu denen auch Zeugen in der Verhandlung standen. Was war demnach geschehen?

Die Polizei wurde am 15. Oktober vergangenen Jahres ins Schmiedeberger Asylbewerberheim gerufen. Ein Asylbewerber hatte gedroht, das Heim anzubrennen, wenn er keinen funktionierenden Internetanschluss bekommt. Da es deshalb immer mal wieder zu aufgereizten Stimmungen kam und es im Heim auch schon gebrannt hatte, rückte die Polizei sofort aus. Bei der Auswertung der Videos wurde der Tunesier identifiziert. Bei seiner vorläufigen Festnahme soll er dann noch dem stellvertretenden Heimleiter gedroht haben, auch ihn anzubrennen.

Zu den Vorwürfen äußerte sich der Angeklagte nicht, dafür aber zu einer Schwarzfahrt am 16. September 2015 im ICE. Er räumte ein, nicht das richtige Ticket gelöst zu haben. Das hätte von Dortmund nach München 144 Euro gekostet. Doch laut Zeugenaussagen konnte er gar keinen Fahrschein vorweisen und gaukelte obendrein noch eine andere Identität vor. Auch dieses Vergehen wertete das Gericht nicht als Ausrutscher, denn der Mann versuchte nicht zum ersten Mal, schwarzzufahren.

Der Tunesier lebt seit November 2014 in Deutschland. Seitdem begehe er laufend neue Straftaten, sagte die Richterin. Sie konnte keine günstige Prognose sehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.