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„Ich steche Dich ab!“

Ein 33-jähriger Stalker aus Dürrweitzschen stand wegen mehr als 130 Verstößen vor Gericht. Ein Urteil blieb aus.

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Von Helene Krause

Wie schon in den Verhandlungen zuvor sitzt der große, schlanke Angeklagte auch am dritten Verhandlungstag teilnahmslos auf der Anklagebank. Vorgeworfen werden ihm der mehrfache Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, Hausfriedensbruch, versuchte gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung.

In der Zeit von Oktober 2012 bis April 2013 soll er, trotz bestehenden gerichtlichen Verbots, eine 29-jährige Studentin mehrfach zu Hause aufgesucht, ihr SMS geschickt und mit ihr telefoniert haben. Die Frau hatte er bei der Arbeit in der Landwirtschaft kennengelernt. Seit dem belästigt er sie. Sogar die Firma, bei der die Geschädigte einen Nebenjob hat, suchte er auf. Auch dort hatte der Beschuldigte Zutrittsverbot.

Außerdem soll er im März 2013 mit einem Knüppel bewaffnet in den Pferdestall eines Reiterhofes eingedrungen sein, den er ebenfalls nicht betreten durfte. Im Stall drückte er den Sohn des Hofbesitzers gegen eine Wand und bedrohte ihn mit dem Knüppel und den Worten: „Ich komme wieder und zerlege Dich!“ Außerdem soll er am 28. Juni 2013 den Besitzer des Reiterhofes mit einem Messer bedroht und zu ihm gesagt haben: „Ich steche Dich ab!“ (Der DA berichtete über die beiden vorausgegangenen Verhandlungen)

Weil der Beschuldigte die Vorwürfe bestritt, sollte ein psychiatrisches Gutachten über den geistigen Zustand des Angeklagten eingeholt werden. Doch der Tatverdächtige lehnt die Begutachtung ab. Er beschuldigte die Opfer, ihn in den Knast bringen zu wollen. Deshalb ist zur dritten Verhandlung der Facharzt für Psychologie und Psychotherapie Arndt Sterba aus Freiberg anwesend. Zu einer Be- und Verurteilung kommt es trotzdem nicht. Keiner der Zeugen kann bestätigen, dass der Tatverdächtige zur Tatzeit unter Alkohol stand oder außergewöhnliche Äußerungen getan hat. „Er war immer ganz ruhig“, sagen alle einstimmig.

Weil die Zeit der Verhandlung für den Psychologen zu kurz ist, um den geistigen Zustand des Beschuldigten einzuschätzen, vereinbart das Gericht einen weiteren Verhandlungstermin. An dem wird der Beschuldigte von Arndt Sterba direkt in der Verhandlung befragt. Ob es danach zu einer Verurteilung kommt, bleibt abzuwarten. Die Geschädigten äußerten nach der Verhandlung, dass sie weiterhin Angst haben müssen, von dem Beschuldigten belästigt und bedroht zu werden.