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Im Gerichtssaal klicken die Handschellen

Eine junge Witwe aus Freital wurde mehrmals beim Stehlen und Schwarzfahren erwischt. Dabei steht sie unter Bewährung.

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© Weisflog

Von Yvonne Popp

Gerichtsbericht. In einer Augustnacht 2015 wird die Polizei zu einem Haus in der Poisentalstraße gerufen. Ein Mieter und seine Frau hatten dort gegen drei Uhr morgens Geräusche gehört, die aus dem Keller zu kommen schienen. Obwohl außer ihnen noch weitere Parteien im Haus wohnen, war es dem Ehepaar merkwürdig vorgekommen, dass so früh schon jemand unterwegs ist. Nicht zuletzt auch deshalb, weil in den Monaten zuvor immer wieder Dinge aus den Kellerräumen verschwunden waren.

Als die Polizeibeamten eintreffen, stellen sie fest, dass die Tür verschlossen ist, der Schlüssel aber auf der anderen Seite im Schloss steckt. Trotzdem gelingt es ihnen, die Tür zu öffnen. Dahinter finden sie Denise H., die eine Wohnung in der ersten Etage bewohnt. Neben ihr, an der Wand gelehnt, steht ein Beutel voller Lebensmittel im Wert von rund 80 Euro. Da nur das Paar Esswaren im Keller lagert, liegt der Verdacht nahe, dass die verwitwete Deutsche Denise H. die beiden bestohlen hat. Zudem werden im Kellerabteil der Angeklagten eine Anglerausrüstung, zwei Fahrradreifen und eine Poliermaschine gefunden. Wem die Sachen gehören, ist noch unklar.

Aber nicht allein wegen dieses Vorfalls muss sich die 34-Jährige nun vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Zusätzlich werden der vorbestraften und unter Bewährung stehenden Frau drei Diebstähle und zwei Schwarzfahrten mit der Straßenbahn zur Last gelegt.

Dass sie in der fraglichen Nacht tatsächlich im Keller war, räumt die Angeklagte auch ein. Sie beteuert aber, dort nichts gestohlen zu haben. Sie sagt, dass sie am Abend zuvor Drogen genommen hatte. „Danach ging es mir nicht gut. Dazu hatte ich noch Streit mit einem Kumpel.“ Im Keller stehe ihre alte Couch, auf die habe sie sich zurückgezogen, erklärt die Freitalerin. „Aber wer hat dann die Tüte mit den Lebensmitteln gepackt und wie sind die anderen Sachen in ihren Keller gekommen?“, will Richter Heinz-Christian Mansch wissen. Denise H. sagt, dass sie das nicht wisse und dass der Keller immer offen stand.

Verhandlung geht weiter

Einer der Polizisten, die damals vor Ort waren, bestätigt das. Er sagt, dass auch die Abteilung des Ehepaars nur behelfsmäßig verriegelt war. Er nahm zuerst an, dass die Angeklagte einen Komplizen hatte, der das Diebesgut draußen in Empfang nehmen sollte. Dieser Eindruck, so erklärt er, war entstanden, weil eins der Kellerfenster offen stand.

An die anderen ihr zur Last gelegten Diebstähle kann sich Denise H. nur schlecht erinnern, weil sie auch da unter Drogen stand oder betrunken war. Sowohl die Ladendetektivin einer Dresdner Rossmann-Filiale, zwei Mitarbeiter eines Lidl-Marktes und der Detektiv aus dem Kaufland an der Wilsdruffer Straße in Freital sagen aus, dass sie die Angeklagte des Diebstahls überführt hatten. Die Detektivin aus der Drogerie hat Videoaufnahmen dabei, die zeigen, wie die Angeklagte verschiedene Kosmetikartikel aus den Regalen nimmt und in ihrer Schultertasche steckt.

Einzig der Fahrkartenkontrolleur kann die Angeklagte im Gerichtssaal nicht identifizieren. Er sagt, dass ihm von den vielen Fällen, in denen er Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein aufgreift, nur die in Erinnerung bleiben, bei denen es zu Handgreiflichkeiten oder Ähnlichem gekommen ist.

Da nicht alle Fragen zu den Vorgängen in den Kellerräumen geklärt werden konnten, muss der Richter die Verhandlung unterbrechen. Ende August sollen der Kriminaltechniker und zwei Polizeibeamte, die ebenfalls mit im Haus an der Poisentalstraße im Einsatz waren, gehört werden. Der Richter lässt Denise H. verhaften, weil sie zu mehreren Prozessterminen nicht erschienen war und gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. So muss sie die Zeit bis zum nächsten Prozesstag in Untersuchungshaft verbringen. Noch im Gerichtssaal wird sie festgenommen.