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Jagdvergehen durch Jagdgast

Der Brößnitzer Jagdpächter Maik Trobisch hat dementiert, dass er einen Hirsch in der Schonzeit geschossen hat.

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© Symbolfoto: dpa

Brößnitz. Der Brößnitzer Jagdpächter Maik Trobisch hat dementiert, dass er einen Hirsch in der Schonzeit geschossen hat. „Diesen Vorwurf kann ich nicht auf mir sitzenlassen“, sagt er. Wie der 28-Jährige bestätigt, habe ein befreundeter Jagdgast das Tier erlegt und auch die fällige Ordnungsstrafe bei der unteren Jagdbehörde bezahlt.

Allerdings bestand das Jagdvergehen, das jetzt bekannt wurde, nicht darin, dass das Rotwild angeblich in der Schonzeit geschossen wurde. Der Hirsch hätte überhaupt nicht erlegt werden dürfen. Denn das Brößnitzer Jagdrevier ist ein sogenanntes Niederwildrevier, in der die Jagd auf Hirsche verboten ist. „Stolz sind wir nicht darauf, aber es ist nun mal passiert“, sagt Trobisch. Als seinem Freund der Fehler bewusst wurde, hätte er sich selbst angezeigt.

Trobisch räumt ein, bis zu dem Vorfall nicht gewusst zu haben, dass im Niederwildrevier kein Hirsch geschossen werden darf. „Die Bestimmungen sind von Bundesland zu Bundesland andere“, so Trobisch. Er hatte vor zwei Jahren seinen Jagdschein in Mecklenburg-Vorpommern gemacht, weil es dort innerhalb eines Monates möglich ist, und nicht wie in Sachsen, über einen längeren Zeitraum. Im Februar wurde er von der Brößnitzer Jagdgenossenschaft mehrheitlich zum neuen Jagdpächter für zehn Jahre gewählt. (SZ/jö)