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Jeder darf Feuerwerk starten

Raketen zum Geburtstag, Rasenmähen am Samstag, Feuer im Weinberg – ob das erlaubt ist, regelt die neue Polizeiverordnung der Stadt.

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Den einen freut‘s, der andere ist genervt: Feuerwerke werden inzwischen nicht nur zu Silvester, sondern bei allen möglichen Anlässen gezündet.
Den einen freut‘s, der andere ist genervt: Feuerwerke werden inzwischen nicht nur zu Silvester, sondern bei allen möglichen Anlässen gezündet. © monika petschel

Von Sarah Zander & Nina Schirmer

Radebeul. Alle zehn Jahre – so will es das Gesetz – muss die Polizeiverordnung der Stadt überarbeitet werden. Darin sind sämtliche Regelungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit festgehalten. Das sind die wichtigsten Punkt der aktuellen Verordnung:

Darf man das ganze Jahr über Feuerwerke zünden?

So schön Feuerwerke auch sind, wenn es fast jeden Abend in der Nachbarschaft knallt und blitzt, kann das auch nervig werden. Ob Schuleinführung, runder Geburtstag oder Hochzeit – für viele gehören Raketen inzwischen zu einer Party dazu. 

In der Vergangenheit gab es in Radebeul immer mal wieder Beschwerden über zu viele Feuerwerke, vor allem in den Sommermonaten. In der Polizeiverordnung gibt es dazu eine klare Regelung: Wer seine Feier mit einem Feuerwerk krönen will, darf das tun. Man muss sein Vorhaben lediglich beim Kreisumweltamt anmelden.

 „Es bedarf aber keiner Genehmigung“, sagt Ordnungsbürgermeister Winfried Lehmann (CDU). Verbieten kann das Amt die Feuerwerke also nicht, auch wenn es viele Anmeldungen gibt. Als Radebeuler Besonderheit ist in der hiesigen Polizeiverordnung auch das Salutschießen mit Schwarzpulver geregelt. Das betreffe das Karl-May-Fest, sagt Lehmann.

Mein Nachbar mäht am Sonnabend den Rasen – ist das erlaubt?

Samstagnachmittag, man freut sich auf ein entspanntes Kaffeekränzchen im Garten, der Kuchen steht bereit, die Vögel zwitschern und dann fängt der Nachbar an, seinen Rasen zu mähen. Auch dieses Problem ist in der Polizeiverordnung geregelt, jedoch nicht zugunsten der Kaffeetrinker: Auch Samstag ist ein Werktag und demzufolge dürfen von 7 bis 20 Uhr jegliche Haus-und Gartentätigkeiten – auch solche, die Lärm erzeugen – durchgeführt werden. 

So ist es zum Beispiel auch erlaubt, Glas während dieser Zeit in die dafür vorgesehenen Wertstoffcontainer zu werfen – nur an Sonn- und Feiertagen ist dies untersagt. Gleichermaßen waren auch Kinderspielplätze in der Vergangenheit schon wiederholt ein Streitfall. Die Polizeiverordnung hält dazu fest, dass diese in der Zeit von 21 Uhr bis 8 Uhr nicht genutzt werden dürfen, aber nur, wenn sie weniger als 50 Meter von Wohnhäusern entfernt sind.

Als Tierhalter hat man keine großen rechtlichen Verpflichtungen – oder?

Dass Verunreinigungen wie etwa Tierkot vom Besitzer entfernt werden müssen, ist wohl jedem klar. Dass sich die Tiere allerdings auch nicht auf Kinderspielplätzen oder Liegewiesen aufhalten dürfen und zusätzlich in größeren Menschengruppen einen Maulkorb tragen müssen, ist auch gesetzlich festgehalten und einigen Tierhaltern vielleicht noch nicht geläufig.

 Bei der Haltung eines Haustieres muss natürlich auch darauf geachtet werden, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden, heißt es in der Verordnung außerdem. Übrigens auch in der Polizeiverordnung geregelt: Wildlebende Tauben zu füttern, ist im Stadtgebiet nicht erlaubt.

Dürfen Winzer Feuer zwischen den Weinreben anzünden?

Eisige Winter, wie der 2017, sind kritisch für die Weinbauern von Radebeul. Diese müssen um die frostempfindlichen Knospen an den Weinstöcken fürchten: Werden sie durch die Kälte beschädigt, kann das schlimmstenfalls Ernteausfälle mit sich bringen. Frostschutzmaßnahmen sind zum Beispiel kleine, kontrollierte Feuerstellen, welche die Temperaturen hochhalten.

 Das Problem dabei: Laut der letzen Polizeiverordnung von 2009 musste jedes einzelne Feuer von den Winzern angemeldet werden und von der Behörde genehmigt werden. Um ihnen ihre Arbeit jedoch zu erleichtern, wurde in der aktuellen Polizeiverordnung eine Regelung festgehalten, die den Weinbauern erlaubt, eben diese Feuer ohne vorherige Erlaubnis zu entzünden. 

Trotzdem muss die Ortspolizeibehörde vorher informiert werden und die Winzer haben darauf zu achten, dass niemand durch Rauch oder Gerüche belästigt wird.

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