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Junge Frau muss wegen Diebstahlserie ins Gefängnis

Am Pirnaer Amtsgericht wurde am Donnerstag eine junge Frau (29) wegen einer Serie von Diebstählen in der Region zu 18 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagte soll zwischen März...

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Am Pirnaer Amtsgericht wurde am Donnerstag eine junge Frau (29) wegen einer Serie von Diebstählen in der Region zu 18 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Die Angeklagte soll zwischen März und August 2011 in mehreren Drogerie- und Einkaufsmärkten in Dresden und Heidenau in gewerbsmäßiger Absicht u.a. alkoholische Getränke, Kosmetika und Druckerpatronen gestohlen haben. Sie ist einschlägig vorbestraft, arbeitslos, bezieht Hartz IV.

Als besonders schwerwiegend sah die Staatsanwaltschaft einen Diebstahl am 16. August in einer Roßmann-Filiale in Heidenau an, wo die Angeklagte, ohne zu bezahlen, Kosmetikartikel im Wert von rund 230 Euro mitgehen ließ. Sie war dabei von einer Mitarbeiterin beobachtet und am Ausgang zur Rede gestellt worden. Die Verkäuferin sagte als Zeugin vor Gericht aus, sie habe gesehen, wie sich die Angeklagte Sachen in die Handtasche steckte. Die Frau habe mit ihrer Beute flüchten wollen, war aber von der Mitarbeiterin und zwei herbeieilenden Kunden daran gehindert worden. Im Gerangel um die Handtasche habe sie nach der Verkäuferin getreten.

Die Staatsanwaltschaft sah daher den Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt und forderte eine zweijährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Die Verteidigung hingegen plädierte dafür, der drogenabhängigen Frau eine weitere Bewährungschance zu geben. Der Tritt könne im Affekt passiert sein.

Für eine Bewährungsstrafe sah Richter Peter Kehr angesichts des langen Vorstrafenregisters der Frau keine Möglichkeit mehr. Die Verteidigung kann noch Berufung einlegen. Ansonsten muss die Angeklagte ihre Strafe verbüßen. (SZ/hla)