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Pulsnitz verbietet Abbrennen von Hexenfeuern

Die Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz hat das Abbrennen von Hexenfeuern verboten. Grund ist die hohe Waldbrandgefahr. Verbote aus anderen Gemeinden im Landkreis Bautzen sind bislang nicht bekannt.

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Hexenfeuer dürfen in der Stadt Pulsnitz und in den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina dieses Jahr nicht stattfinden. Von anderen Gemeinden ist Ähnliches bislang nicht bekann.t
Hexenfeuer dürfen in der Stadt Pulsnitz und in den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina dieses Jahr nicht stattfinden. Von anderen Gemeinden ist Ähnliches bislang nicht bekann.t © Uwe Soeder (Symbolbild)

Pulsnitz. Die Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz hat das Abbrennen von Hexenfeuern in der Stadt Pulsnitz und den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina untersagt. Das gab die Stadt über eine Mitteilung auf ihrer Website bekannt. In Pulsnitz gelten damit bereits erteilte Genehmigungen, Anträge und Anzeigen für Feuer größer als ein Quadratmeter als widerrufen, teilt die Stadt mit. Grund ist die Waldbrandwarnstufe 4, die momentan im Großteil des Landkreises gilt. Im nördlichen Drittel des Landkreises gilt sogar die höchste Warnstufe 5, unter anderem in Hoyerswerda, Königsbrück und Wittichenau.

Untersagungen aus weiteren Gemeinden sind bislang jedoch nicht bekannt. In Bischofswerda sei ein derartiges Verbot nicht geplant, weil überall die Feuerwehr dabei sei und präventiv eingreifen könne, so Stadtsprecher Sascha Hache. Auch in Wilthen ist kein Abbrennverbot geplant. Die Feuer hätten einen ordentlichen Abstand zum Wald und seien allesamt von der Feuerwehr abgenommen worden, erklärt Bürgermeister Michael Herfort. "Wir hatten schon Jahre mit einer deutlich schlimmeren Waldbrandgefahr." Ganz im Gegenteil: Das städtische Hexenfeuer sei in diesem Jahr besonders gut vor vorzeitigem Abbrennen gesichert worden. Mehr als 20 Feuer waren in der Oberlausitz in den vergangenen Tagen vorzeitig abgebrannt. Auch in Sohland und Schirigswalde sollen die Hexenfeuer wie geplant stattfinden. (SZ/trw)