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Kaolinwerk: Es kann weitergehen

Im Osten der jetzigen Lagerstätte des Caminauer Werkes wurden neue Kaolinvorräte gefunden. Für die Erweiterung des Tagebaus ist nun ein Etappenziel erreicht.

Von Kerstin Fiedler
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Werksleiter Helmut Struchtrup vor der geplanten Erweiterungsfläche des Kaolinwerkes.
Werksleiter Helmut Struchtrup vor der geplanten Erweiterungsfläche des Kaolinwerkes. © SZ/Uwe Soeder

Königswartha. Die Landesdirektion Sachsen hat das Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Kaolintagebaus in Caminau abgeschlossen. Damit verfügt der Betrieb jetzt über eine behördliche Bewertung der Raumverträglichkeit seines Projektes. Jürgen Schlegel vom Caminauer Kaolinwerk wertet diese Bestätigung als Etappenziel. Auch wenn damit noch keine Genehmigung zum Abbau erreicht ist.

Die Caminauer Kaolinwerke planen, den bestehenden Tagebau um 20 Hektar, verteilt auf drei Teilflächen, zu erweitern. So soll weiterhin hochwertiges Kaolin für die Papier- und Porzellanherstellung gewonnen werden. Die Landesdirektion Sachsen hat ihre raumordnerische Beurteilung mit Maßgaben versehen. Da ein Teil der Erweiterungsflächen im Biosphärenreservat liegt, müssen die Kaolinwerke im weiteren Planungsprozess vor allem die Regelungen der Schutzgebietsverordnung des Biosphärenreservates „Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft“ beachten. Zudem müssen die Auswirkungen des Kaolinabbaus auf den Grundwasserspiegel und damit auf die von diesem abhängigen Pflanzen so gering wie möglich gehalten werden. Diese Maßnahmen werden alle auch im Planfeststellungsverfahren betrachtet, das sich nun anschließt. „Etwa 35 Träger öffentlicher Belange, also Behörden, Institutionen, Vereine, Umweltverbände, werden darin einbezogen“, sagt Jürgen Schlegel. So muss zum Beispiel die Natur über vier Vegetationsperioden betrachtet werden. Die Archäologen verlangten gleich eine fachliche Begleitung beim Abtragen des Mutterbodens.

Genehmigung erteilt das Oberbergamt

„Mit der raumordnerischen Beurteilung hat die Landesdirektion Sachsen eine wichtige Vorarbeit für die weitere Planung geleistet“, sagt der Pressesprecher der Landesdirektion Sachsen, Holm Felber. Die Genehmigung für einen zukünftigen Kaolinabbau erteilt – unter Berücksichtigung der raumordnerischen Beurteilung – dann das Sächsische Oberbergamt in Freiberg im Planfeststellungsverfahren.

Der Bescheid wird nun an den Betrieb versendet. Die Träger öffentlicher Belange, die Gemeinden Königswartha und Lohsa sowie private Einwender, die sich am Verfahren beteiligt haben, erhalten die Möglichkeit zur Einsichtnahme.

Die Kaolinlagerstätte bei Caminau hat eine besonders große Bedeutung. Kaolin ist ein eher selten vorkommender Rohstoff. Bei Caminau liegt er in einer sehr hohen Qualität vor. Überdies sichert die Gewinnung des Rohstoffes die wirtschaftliche Basis des Abbauunternehmens.