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Haftstrafe für rechtsrextremen Politiker

Sascha Krolzig von der Kleinpartei "Die Rechte" muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung ins Gefängnis.

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Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinpartei "Die Rechte", Sascha Krolzig, muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung für ein halbes Jahr ins Gefängnis.
Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinpartei "Die Rechte", Sascha Krolzig, muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung für ein halbes Jahr ins Gefängnis. © dpa

Karlsruhe. Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinpartei "Die Rechte", Sascha Krolzig, muss wegen Volksverhetzung und Beleidigung für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Die Äußerung Krolzigs, dass ein jüdischer Gemeinde-Vorsitzender ein "frecher Juden-Funktionär" sei, wurde zu Recht als strafbare Volksverhetzung eingestuft, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied. (AZ: 1 BvR 479/20) Die Karlsruher Richter billigten damit die vom Landgericht Bielefeld verhängte Haftstrafe.

Hintergrund des Rechtsstreits war ein WDR-Fernseh-Beitrag, in dem unter anderem der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Herford-Detmold in einem Interview die Stadt Preußisch Oldendorf im Kreis Minden-Lübbecke dazu aufforderte, ihr Amtsblatt "Rundblick" bei einer anderen Druckerei drucken zu lassen. Denn der Verleger verbreite Schriften mit rechtsradikalem Hintergrund.

Krolzig verteidigte den Verleger auf seiner Internetseite. Der Verlag biete nur "zeitgeistkritische Bücher", etwa über die "vorbildlichen und bewährten Männer der Waffen-SS" an. Den jüdischen Gemeinde-Vorsitzenden bezeichnete er als "selbstgefälligen" und "frechen Juden-Funktionär".

Mit Äußerungen aufgestachelt

Das Landgericht Bielefeld verurteilte den rechtsradikalen Politiker und Diplom-Juristen daraufhin wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung.

Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Krolzig habe mit seinen konkreten Äußerungen zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt, erklärte das Bundesverfassungsgericht. Dies ergebe sich unter anderem aus dem Begriff "frecher Jude", der auch von der nationalsozialistischen Propaganda verwendet worden sei.

Angesichts der deutschen Vergangenheit und der Vernichtung der jüdischen Bevölkerung beinhalteten die Äußerungen Krolzigs einen "konkret drohenden Charakter", der die Gefahr in sich berge, "die politische Auseinandersetzung ins Feindselige und Unfriedliche umkippen zu lassen". (epd)