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Kater frisst Katze und verendet tragisch

In seiner früheren Wohnung in Klingenberg ließ ein Pirnaer mindestens zwei Katzen zurück – ohne Futter.

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© dpa

Von Stephan Klingbeil

Dippoldiswalde. Ein abgenagter Schädel, Knochenreste ohne Mark, etwas Fell: Insgesamt 160 Gramm Leichenreste von Katzen fanden die Polizisten am 12. Februar 2016 in einer Klingenberger Dachgeschosswohnung. Zuvor hatten sie schon den abgemagerten Kater gesehen. Auch er war bereits tot. Das Tier ist verhungert, wie bei einer späteren Untersuchung festgestellt worden war. Im Magen fanden sich schwarze Katzenhaare. Offenbar hatte der Kater seine Artgenossin verspeist. Oder waren es sogar zwei Tiere?

Dass in der Wohnung drei Katzen lebten, erklärte der damalige Mieter der Wohnung nun am Amtsgericht Dippoldiswalde. Dort musste sich der 47-Jährige aus Pirna wegen Vergehen gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er soll die 13 Jahre und je zwei Jahre alten Katzen verhungert haben lassen. Auch hatten sie kein Wasser bekommen, rund sechs Wochen lang.

Der seit mehr als 25 Jahren arbeitslose Deutsche hatte die Tiere nach eigener Aussage Ende Dezember 2015 letztmals versorgt. Dann habe er die Wohnung verlassen und habe „draußen“ oder in „der Gartenlaube“ gelebt. „Es ging nicht mehr, ich konnte dort nicht mehr sein“, erklärt der Angeklagte. „Es ging mir schlecht.“ Er habe psychische Probleme gehabt. Laut einem Gutachter hatte sich der Mann damals in einer schwer depressiven Phase befunden. Eine verminderte Schuldfähigkeit bestand.

Zudem hatte der Angeklagte ein Alkoholproblem, trank auch nach dem Vorfall täglich acht bis zehn Flaschen Bier, ehe er vor wenigen Wochen festgenommen wurde. Zuvor war der Pirnaer über fünf Monate per Sitzungshaftbefehl gesucht worden, denn er erschien im vorigen Juli nicht zu seinem Prozess. Bereits im Oktober 2016 fand eine erste Verhandlung wegen des Vorfalls statt. Da aber ein Sachverständiger klären soll, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist, wurde der Prozess vertagt.

Nun wurde verhandelt. Und vor Gericht konnte sich der wortkarge Angeklagte keinen Reim darauf machen, wieso er so antrieblos war und seine Katzen verhungern ließ. „Ich habe ein schlechtes Gewissen. Es tut mir weh, was passiert ist“, sagt der Pirnaer, der am liebsten den Kontakt mit Menschen meide. Ein Tierheim schaltete er nicht ein. Seinen Eltern, die mit ihm als Kind oft von einem Ort zum anderen gezogen waren, gab er auch nicht Bescheid. Zwischendurch hätte er an die Tiere gedacht, habe sich aber nicht aufraffen können. Die Katzen hungerten, müssen wochenlang gelitten haben.

Dass offenbar fast niemand etwas davon mitbekam, lag womöglich daran, dass das Haus kaum bewohnt war. Dort fanden Renovierungsarbeiten statt. Handwerker hatten dann auch den beißenden Geruch im Hausflur gemeldet. Tragisch: Bei Dacharbeiten sollen sie eine Katze am Fenster der Wohnung gesehen haben. Lebte der Kater also noch, kurz bevor am 10. Februar die Polizei alarmiert wurde?

Die Beamten trafen dann aber keinen Mieter an. Die Suche nach dem Angeklagten verlief im Sande. Erst zwei Tage später wurde die Tür der Dachwohnung per richterlichem Beschluss geöffnet. Zu spät für den Kater. Doch ob er nach der Tortur gesund geworden wäre, sei fraglich, hieß es.

Offen blieb auch, ob zwei oder drei Katzen verhungerten. Eine DNA-Analyse der Fell- und Knochenreste wurde nie durchgeführt. Daher geht die Anklage nur von zwei toten Tieren aus. Sie forderte abschließend eine Geldstrafe über 900 Euro – und ein lebenslanges Tierhalteverbot für den Pirnaer. Letzteres sah das Gericht als sinnvoll an. Doch hielt es in seinem Urteil eine höhere Geldstrafe für angemessen. So soll der Mann nun 1 350 Euro Strafe zahlen.