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Kein Recht auf Umzug

Eine Frau will wegen Schimmelbefalls die Wohnung wechseln. Doch so einfach geht das nicht.

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Von Jane Jannke

Träume haben die Eigenart, immer ein Stückchen oberhalb dessen zu liegen, was man für erreichbar hält. Das schicke Auto, das teure Eigenheim oder der Urlaub in der Karibik. Regina Knüppels Träume nehmen sich bescheidener aus. Ein eigenes Schlafzimmer – und sei es noch so klein – das wünscht sich die Freitalerin. Ein Raum, in den sie ein bequemes Bett und einen Kleiderschrank stellen kann. Und sie träumt von einer schimmelfreien Wohnung. Warum sollte das unerreichbar sein? Für Regina Knüppel ist es das, denn die 44-Jährige lebt wie rund 5 000 andere Freitaler von Hartz IV. Wer wie sie kaum über eigenes Einkommen verfügt, gibt die Entscheidungsgewalt über selbstverständliche Dinge an das Jobcenter ab.

Die Handwerker sind gerade abgezogen. Vier Wochen lang waren sie in Regina Knüppels 32-Quadratmeter-Einraumwohnung in Deuben zugange – Mängel beheben. Die falschen Trockenbauwände im Bad hatten die Wohnung über Jahre in eine Grotte verwandelt. Schimmel blühte an den Wänden. Der einzige Wohnraum – mit gut 16 Quadratmetern klein und dann auch noch modrig. Mit den Jahren sei die Feuchtigkeit dann immer schlimmer geworden: „Das ganze Haus ist ja betroffen, auch die Arztpraxis nebenan.“ Elf Jahre lang lebt sie mit dem Schimmel, bekommt Atemwegsprobleme. Nun ist das Bad neu. Der Schimmel an der Wohnzimmerwand aber ist noch da – notdürftig übermalt.

2009 bemüht sich Regina Knüppel das erste Mal um eine andere Wohnung. Sie wird fündig, doch das Amt lehnt den Umzug ab, sieht trotz des Schimmels keine Notwendigkeit, obgleich die neue Wohnung innerhalb der Angemessenheitsgrenzen läge. Im letzten Jahr nimmt sie zum zweiten Mal Anlauf. Eine Zweizimmerwohnung, 40 Quadratmeter, 300 Euro warm – Regina Knüppels Traum von der trockenen Bleibe mit eigenem Schlafzimmer rückt plötzlich in greifbare Nähe.

Doch wieder lehnt das Jobcenter ihren Antrag ab. Begründung: Die Mängel würden ja nun behoben. „Ein Wohnraumwechsel aufgrund Schimmelbildung bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung, da dabei Vermieter und Mieter einbezogen werden müssen", lässt Arbeitsagentursprecherin Iris Hoffmann auf SZ-Anfrage übermitteln. Zum Fall Knüppel wollte die Behörde allerdings nichts sagen. Grundsätzlich, so Hoffmann, habe der Mieter Anspruch auf Beseitigung der Mängel. Weigere sich der Vermieter und sei dadurch nachweislich die Gesundheit von Kindern in Gefahr, stimme das Jobcenter im Einzelfall einem Umzug zu.

Die burschikose Frau mit den kurzen dunklen Haaren sitzt auf einer durchgesessenen Couch aus DDR-Zeiten. Das Möbel dient ihr gleichsam als Schlafstatt und Sitzgelegenheit. Ringsum saubere Schlichtheit und hier und da ein echtes Kleinod aus alten Zeiten. Platz für ein richtiges Bett oder gar einen Kleiderschank gibt es nicht. Die Frage, ob derartige beengte Verhältnisse auf Dauer zumutbar sind, lässt die Arbeitsagentur offen. Regina Knüppel wirkt verbittert und resigniert von jahrelangen Kämpfen mit dem Amt um ganz Alltägliches. Die Hoffnung auf ein besseres Leben hat sie aufgegeben – vielleicht ein Teil des Problems.

Den Anschluss die gebürtige Westfälin vor über 20 Jahren verpasst. Dabei fängt alles ganz hoffnungsvoll an, als sie 1991 ihre Malerlehre abschließt. Doch als Frau findet sie im Männerberuf keine Arbeit. Heute jobbt sie nebenher als Reinigungskraft. Bei Hühnern und Ziegen, sagt sie zynisch, gebe es Mindeststandards für die Größe von Ställen und Käfigen. Für Hartz-IV-Empfänger aber gebe es lediglich Obergrenzen. Von den 350 Euro, die sie im Monat zur Verfügung hat, will sie nun sparen, um sich ihren Umzug selbst zu finanzieren.