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Kein Tempo 30 mehr

Auch der Fußgängerüberweg an der Weßnitzer Straße ist verschwunden. Beides wird nicht mehr als nötig erachtet. Das ergab eine Verkehrsschau.

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© Symbolbild/Sebastian Schultz

Von Kathrin Krüger-Mlaouhia

Großenhain. „Nanu, alle Schilder auf der Weßnitzer Straße von der Martin-Scheumann-Straße bis zum Neubaugebiet sind entfernt worden“, wundert sich Gunter Walkner. Bisher forderten die eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. „Auch die Schilder, die einen Fußgängerschutzweg über die Weßnitzer Straße anzeigen, sind nicht mehr da“, stellt der Großenhainer erstaunt fest.

Gunter Walkner findet das nicht in Ordnung, denn bisher konnte er gefahrlos die Straße ins Neubaugebiet überqueren. Jetzt weicht der Großenhainer lieber über den Rostiger Weg aus, da ihm die Kreuzung Martin-Scheumann-Straße/Weßnitzer Straße zu gefährlich erscheint. „Ich will nicht in einen Unfall verwickelt werden, weil jemand angeschossen kommt, den ich vorher nicht gesehen habe“, schreibt der SZ-Leser.

Altbestand aus DDR-Zeiten

Tatsächlich gehen die Änderungen auf eine Sonderverkehrsschau am 14. Juni mit dem Kreisbauamt, dem Geschäftsbereich Bau, der Polizei und dem Verkehrsamt zurück. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Beschilderungen des Fußgängerüberweges (FGÜ) sind Altbestand aus DDR-Zeiten und durch den Grundausbau der Weßnitzer Straße nicht entfernt bzw. weiter betrachtet wurden“, so die Stadt.

Nach mehreren Verkehrszählungen sei der FGÜ nicht mehr zulässig, die Beleuchtung funktionierte nicht mehr, die Schilder waren völlig verblasst und nach örtlichen Beobachtungen wurde dieser auch kaum genutzt, sodass die Voraussetzungen für ein Bestehen des Überweges nicht erfüllt waren, heißt es.

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Bereich hingen mit dem Überweg zusammen. Da die Sichtverhältnisse nicht ausreichend gegeben waren, wurde zu DDR-Zeiten die 30 km/h aufgestellt. Durch den Rückbau des Überweges entfallen die Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Wie die Stadt weiter auf Anfrage mitteilt, sind auf der Weßnitzer Straße beidseitig Gehwege sowie sehr gute Sichtverhältnisse vorhanden, so dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten Weßnitzer Straße nicht gerechtfertigt ist.

Dort, wo der Schulweg entlang führt – im Kreuzungsbereich Rostiger Weg – bleibe das Zeichen „Achtung Kinder“ bestehen. Diese Beschilderung hat einen verkehrsrechtlich höheren Rang als eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.